Wer haftet, wenn das Moped probegefahren wird?

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Hallo liebes Versichern24-Team! Ich möchte mein Moped verkaufen und muss es dafür ja auch von potentiellen Käufern probefahren lassen. Wer würde haften, wenn ein Interessent mein Moped Probe fährt und damit einen Unfall baut? Was passiert wenn: Der Interessent und mein Moped schaden nimmt? Nur einer von beiden Schaden nimmt? Der Interessent noch ein anderes Fahrzeug/ einen Menschen 'beschädigt'? Werde ich als Mopedbesitzerin bzw. meine Haftpflichtversicherung in diesen Fällen zur Verantwortung gezogen? Danke für eure Hinhweise! Heike

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Probefahrt

Hallo Heike!

Die Frage, wer haftet wenn eine Privatperson einen Unfall bei einer Probefahrt verursacht, ist sehr berechtigt!
Denn in der Vergangenheit hat diese Rechtsfrage schon häufig zum Streitfall geführt.

Bei Privatpersonen als Verkäufer sollte auf folgendes geachtet werden:

Der Interessent ist bei einem selbstverschuldeten Unfall für sich selbst verantwortlich. Sie werden nicht zur Haftung herangezogen. Wenn eine Person in einem gegnerischen Fahrzeug involviert ist und auch die Schuld trägt dann haftet deren Versicherung.

Vor einer Probefahrt muss das Fahrzeug unbedingt angemeldet werden, falls dies nicht der Fall ist.
Sollte das Fahrzeug nicht angemeldet sein besteht keine Haftpflichtversicherung und somit weden Sie zur Haftung herangezogen. Also sollte ohne amtliches Kennzeichen das Moped / KFZ nicht auf öffentlichen Straßen benutzt werden.

Bei einem durch den Interessenten verschuldeten Schaden, an dem zu verkaufenden Fahrzeug muss unterschieden werden ob eine Vollkaskoversicherung besteht oder nicht.

Im Falle, dass keine Kaskoversicherung besteht sollte unbedingt vor der Fahrt vereinbart werden, wer im Schadensfall zur Haftung herangezogen wird.



Im Normallfall übernimmt die Kfz-Kasko (Kollisionskasko) den eigenen Fahrzeug-Schaden sofern der Fahrer nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.
Zusätzlich sollte vereinbart werden, wer im Schadensfall für einen etwaigen Selbstbehalt bzw. eine Höherstufung aufkommt. (sowohl bei der Haftpflicht als auch bei der Kasko)


Herangezogen werden also zwei Arten von Versicherungen - die Kfz Haftpflichtversicherung und die Kfz Kaskoversicherung.
Haftpflichtversicherung ersetzt dabei Schäden von dritter Personen.
Die Kaskoversicherung übernimmt sämtliche Schäden am zu verkaufenden Fahrzeug wenn der Schaden selbst verschuldet war.


Auf jeden Fall sollte vor der Probefahrt Ihrerseits überprüft werden, ob der Interessent / Käufer einen gültigen Führerschein und dieser fahrtauglich (achten Sie auf Anzeichen von Übermüdung, Alkoholkonsum usw.) ist. Lassen Sie sich eventuell einen Personalausweis als Pfand geben und vereinbaren Sie die Dauer sowie auch die Länge der Strecke.

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