Verkehrsunfall mit Sachschaden - Schuldfrage ungeklärt

1 Antwort [Letzter Beitrag]
Bild von Ratlos
Benutzer ist schon 1 Jahr 50 Wochen offline.
Offline
Mitglied seit: 27.01.2010

Hallo Community von Versichern24!

Ich stecke momentan in einer etwas verzwickten Lage:

Ich hatte einen Verkehrsunfall wo es eigentlich nur zu Sachschaden kam: mir ist wer reingefahren, Schaden entstand an seinem und an meinem Auto. Schuldfrage blieb und ist bis heute ungeklärt.
Ich bin Haftpflicht versichert + Rechtschutzversicherung.
Ich hab mich an meinen "Versicherer" (=meine Ansprechperson bei meiner Versicherung) gewandt und ihm die Sachlage, also den Schadenshergang erklärt, jedoch noch keine Versicherungsmeldung gemacht. Er meinte daraufhin dass aus seiner Sicht ich an dem Unfall schuld sei.
Ich weigere mich aber die bzw. alle Schuld auf mich zu nehmen. Da er (also mein Versicherer) das nächste Mal nicht telefonisch erreichbar war wie ich den Schaden offiziell melden wollte, ging ich den "normalen Weg" und meldete den Schaden über die Hotline der Versicherung. Dort gab man mir den Rat den Schaden gleich über den Rechtsschutz abzuwickeln da die Schuldfrage noch nicht geklärt wäre. Ich melde mich also bei der Rechtschutzabteilung dieser Versicherung und übermittle denen dort nach Rücksprache einen genauen, von mir erstellten Schadensbericht (+ dem, der am Unfallort händisch ausgefüllt wurde).

Ein paar Tage später meldet sich mein Versicherer und meint: ja, der Schaden wäre aufgenommen. Es wäre meine Angelegenheit wie ich weiter vorgehen möchte. Der nächste Schritt in meiner Vorgehensweise wäre, dass ich mir einen Anwalt nehmen sollte. Aber er würde mir keinen aus der Versicherung empfehlen, sondern ich solle mir einen externen besorgen. Das ist dann eben meine Sache.

Ich fühle mich jetzt irgendwie von meiner Versicherung hängengelassen. Ich hätte mir eigentlich erwartet, dass wenn ich davon überzeugt bin nicht die ganze Schuld zu tragen, dass ich von meiner Versicherung unterstützt werde, und die sich um alles weitere kümmern und darum kämpfen dass sie das bestmögliche für mich bzw. für die Versicherung rausholen. Aber nein: ich muss entweder die Ansprüche bei der anderen Versicherung stellen oder ich muss mich selbst um einen Anwalt umschauen und den beauftragen.
Erwarte ich vielleicht zuviel von einer Versicherung? Ist es wirklich nicht deren Angelegenheit mir zu helfen wenn ich Schadensansprüche bei einer anderen Versicherung geltend machen möchte?

Ich vermute dass mein Versicherer etwas eingeschnappt ist, weil ich die Haushaltsversicherung nach einem Versicherungsvergleich nicht bei ihm sondern bei einer anderen Versicherung abgeschlossen habe.

Wie wäre wirklich die beste Vorgehensweise?
Den Schaden an meinem Auto hab ich von einem Sachverständigem über eine Werkstatt begutachten lassen. Das Ergebnis dass da rausgekommen ist, wer erhält das? Erfahre ich davon auch? Ob mein Unfallgegner Ansprüche stellt weiß ich (noch) nicht. In welchem Stadium erfahre ich davon? Kann ich dann noch immer einen Rechtsanwalt einschalten?

Für einen hilfreichen Tipp wär ich sehr dankbar!

Mit freundlichen Grüßen,

Ratlos

Bild von versichern24
Benutzer ist schon 22 Stunden 29 min offline.
Offline
Mitglied seit: 04.11.2008
Keine Schuld eingestehen - Forderung stellen

Hallo,

in erster Linie sollten Sie keineswegs - auch keine Teilschuld - eingestehen. Dies sollte von Sachverständigen geklärt werden. Am besten Sie wenden sich an die gegnerische Versicherung und fragen dort, ob der Schaden aufgenommen wurde, bringen Ihr Gutachten vor und stellen Ihre Forderung. Dabei erfahren SIe eventuell ob Ihr Gegner eine Forderung gestellt hat. Prinzipiell ist Ihre Haftpflichversicherung dazu verpflichtet (auch im eigenen Interesse) unberechtigte Forderungen von der gegnerischen Partei abzuwehren - von dieser sollten Sie auch über eine solche Forderung informiert werden - fragen Sie nach.


Da Sie eine Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen haben, sollten Sie auf jeden Fall eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Es ist üblich, dass bei einem Rechtsfall ein Anwalt in Anspruch genommen werden muss, jedoch ist es auch oft möglich mit Hilfe des Rechtsschutzversicherers eine außergerichtliche Einigung zu finden. Rufen Sie am besten dort an und sprechen Sie am besten mit einem Rechtsexperten, welcher auf solche Fälle spezialisiert ist. Wenn Sie die freie Anwaltswahl haben bleibt es bei Ihnen überlassen, ob Sie einen Anwalt von der Versicherung in Anspruch nehmen oder einen selbst suchen. Wenn es nicht anders funktioniert sollten Sie letztendlich Ihre Forderung gerichtlich einbringen. Versuchen Sie es aber auf jeden Fall zuerst außergerichtlich, da Verhandlungen oft sehr langwierig werden können.


Keineswegs sollte Ihr "Versicherer" Sie benachteiligen, weil Sie die Haushaltsversicherung wo anders haben. Wir empfehlen Ihnen eventuell einen Versicherungsmakler mit der Schadensabwicklung zu beauftragen. Kommt natürlich auch auf die Schadenshöhe an. 

Herzliche Grüße
Ihr versichen24 Team


 

5
Durchschnitt: 5 (1 vote)
Ihre Bewertung: None