Rechtschutz-Versicherrung: Dauerrabatt?

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Bild von Hubert W
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Hallo - kann mir jemand verraten, was es mit einem "Dauerrabatt" bei einer RS Versicherung auf sich hat? Alle Angebote, die ich eingeholt habe beinhalten das? Was ist hier zu beachten?

Bild von Kontrollorgan
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Der Dauerrabatt wird in der

Der Dauerrabatt wird in der Regel bei zeitlich begrenzten Verträgen eingeräumt und von der Prämie abgezogen. Doch Vorsicht bei vorzeitiger Kündigung, in diesem Fall ist diese Rabattleistung an die Versicherung zurück zu zahlen.

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Bild von versichern24
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Dauerrabatt Rückforderung

Hallo!

 

Zu diesem Thema folgendes:

Dauerrabatt Rückforderung

Eine Dauerrabattvereinbarung wird meistens bei 10 Jahres Verträgen vereinbart.

Problematisch wird es, wenn das Kündigungsrecht für Verbraucher laut Versicherungsvertragsgesetz nach 3 Jahren ab Vertragsabschluss genutzt wird. Denn in diesem Fall steht dem Versicherungsunternehmen das Recht zu den Dauerrabatt zurück zu fordern.

Im Antrag angeführten Prämien sind im Normalfall bereits um den Prozentsatz des Dauerrabatts (20%) ermäßigt.

Meistens wird die Rückforderung des Dauerbatts gestaffelt gegliedert.
 

  • 25% der Prämie / Jahr müssen nach drei Jahren für die gesamte tatsächliche Vertragsdauer nachbezahlt werden.
  • 12, 5% der Prämie / Jahr nach fünf Jahren .

wie vermeide ich Streitigkeiten mit der Versicherung?

Um Streitigkeiten zu vermeiden ist es Sinnvoll sich über Dauerrabatt bzw. eventuelle Rückforderungen solcher vor Vetragsabschluss zu informieren.

Tipp: (Übernahme des Dauerrabatts) - Bei einem Wechsel des Versicherungsunternehmens wird häufig dieser Dauerrabatt bis zur Höhe der neuen Jahresprämie übernommen. Besprechen Sie dies unbedingt vor Vertragsabschluss!

 

Auszug aus dem VersVG, § 8 Abs. 3:
Ist der Versicherungsnehmer Verbraucher (§ 1 Abs. 1 Z 2 KSchG), so kann er ein Versicherungsverhältnis, das er für eine Dauer von mehr als drei Jahren eingegangen ist, zum Ende des dritten Jahres oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von einem Monat schriftlich kündigen. Eine allfällige Verpflichtung des Versicherungsnehmers zum Ersatz von Vorteilen, besonders Prämiennachlässen, die ihm wegen einer vorgesehenen längeren Laufzeit des Vertrags gewährt worden sind, bleibt unberührt.

 

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