Rechtschutz Versicherung

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Pia
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Guten Tag, ich möchte eine Rechtsschutz Versicherung für Familienrecht abschließen. Welche ist die beste, dh. hat spezialsierte Anwälte auf diesem Gebiet und wie lange ist bei den einzelen Anbietern die Wartezeit auf vollen Versicherungsschutz? Danke für Ihre Informationen. mfg Pia

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Familienrechtsschutz / Familienrecht / Unterhalt

Guten Tag Pia!

Wir empfehlen Ihnen die Arag Rechtsschutzversicherung inkl. Rechtsschutz in Erb- und Familienrechtssachen und inkl. freie Wahl eines Rechtsanwalts.

Vergleich, Berechnung und "Online Abschluss" ist möglich in dem Online Rechner unter dem Bereich Rechtsschutz.

Details dazu (Auszug aus den Versicherungsbedingungen)*:

Rechtsschutz in Erbrechtssachen

Was ist versichert?

1.) Der Versicherungsschutz umfasst

  • die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten aus dem Erbrecht
  • aus Pflichtteils- oder Vermächtnisansprüchen
  • aus Verträgen auf den Todesfall
     

2.) vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in diesen Bereichen:

  • Kosten außergerichtlicher Mediation,
  • Kosten für die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen bis 1% der Versicherungssumme, sofern die Angelegenheit
  • dadurch oder im Zusammenhang mit einer Mediation endgültig beendet ist
     

3.) zusätzlich für die ersten drei Bereiche:

  • die Geltendmachung von reinen Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit Angelegenheiten eintreten.

Was ist nicht versichert?

 Im Rechtsschutz in Erbrechtssachen besteht unter anderem kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen,

  • wenn der zugrunde liegende Erbfall vor Versicherungsbeginn oder innerhalb eines Jahres danach eingetreten ist
  • im Verlassenschaftsverfahren
  • im Zusammenhang mit Erbteilungsklagen
  • für die Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen, die durch einen Vertrag über die Erbschaft übertragen worden sind.

Wartefrist:

Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von sechs Monaten ab dem vereinbarten
Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz,
ausgenommen im Zusammenhang mit der Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen gemäß Punkt 3.

Rechtsschutz in Familienrechtssachen

Was ist versichert?

1.) Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten im Zusammenhang mit

  • dem Eherecht;
  • den Rechten zwischen Eltern und Kindern;
  • dem Obsorgerecht eines anderen;
  • dem Sachwalterrecht für behinderte Personen.

2.) In Außerstreitsachen besteht Versicherungsschutz nur für das Rechtsmittelverfahren gegen gerichtliche Entscheidungen vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens für

  • Kosten außergerichtlicher Mediation in den Fällen
  • der Rechte zwischen Eltern und Kindern
  • dem Obsorgerecht eines anderen
  • Kosten für die außergerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen bis 1% der Versicherungssumme, sofern die Angelegenheit dadurch oder im Zusammenhang mit einer außergerichtlichen Mediation endgültig beendet ist

3.) während eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens Kosten außergerichtlicher Mediation in den Fällen

  • der Rechte zwischen Eltern und Kindern
  • dem Obsorgerecht eines anderen sofern keine vorgerichtliche Mediation in Anspruch genommen wurde

4.) die Geltendmachung von reinen Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit Angelegenheiten gemäß Punkt 1. eintreten.

Was ist nicht versichert?

Im Rechtsschutz in Familienrechtssachen besteht unter anderem kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen

  • bei Scheidung, Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe;
  • in Angelegenheiten, die mit Ehescheidungen, einer Aufhebung oder Nichtigerklärung einer Ehe in Zusammenhang stehen, wenn der Versicherungsfall während der Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens oder innerhalb eines Jahres nach dessen rechtskräftigem Abschluss eingetreten ist.
  • In Angelegenheiten, die bei Einleitung des Ehescheidungs-, des Nichtigkeits- oder Aufhebungsverfahrens bereits anhängig waren und mit diesem in Zusammenhang stehen, entfällt der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Einleitung des Verfahrens.
  • in Angelegenheiten der Rechte zwischen Eltern und Kindern, wenn der Versicherungsfall innerhalb eines Jahres nach der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft der nichtehelichen Eltern eingetreten ist
  • zur Feststellung oder Bestreitung der Vaterschaft und der Ehelichkeit sowie zur Feststellung der Unehelichkeit eines Kindes und für die in Zusammenhang mit einem solchen Verfahren stehenden Unterhaltssachen, wenn der Versicherungsbeginn weniger als neun Monate vor der Geburt des betroffenen Kindes liegt
  • für die Geltendmachung von Entgeltansprüchen aus dem Sachwalterrecht.

Wartefrist

Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von sechs Monaten ab dem vereinbarten
Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz,
ausgenommen im Zusammenhang mit der Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen gemäß Punkt 4.

zu de Bereichen Rechtsschutz im Zusammenhang mit Familienrecht & Unterhalt anbei noch einige Details:
 

Rechtsschutz Unterhalt (minderjährige Kinder)

In der Regel fallen für Unterhaltsverfahren betreffend "minderjährige Kinder" in erster Instanz die meisten Kosten für kostenintensive Sachverständigengutachten sowie für den überwiegende Aufwand für einen Anwalt an, jedoch versichert ist erst in der Regel das Rechtsmittelverfahren, daher der Rekurs oder die Revisionsrekurse, da das Unterhaltsverfahrenein Außerstreitverfahren ist.

Der Beratungsrechtsschutz kann aber sehr wohl in Anspruch genommen werden. Im Normallfall deckt dieser aber nur einen kleinen Teil der Beratungskosten.

Tipp: 
Achtung
: In familienrechtlichen Streitigkeiten, die bei Einleitung des Ehescheidungsverfahrens bereits anhängig waren und mit diesem in Zusammenhang stehen, entfällt der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Einleitung des Ehescheidungsverfahrens.
Das heißt selbst wenn an sich Versicherungsschutz bereits gewährt wurde, zB für ein Besuchsrechtsverfahren zweiter Instanz, kann dieser mitten im Verfahren entfallen. Die Kosten, die bis zu dem Entfall eingetreten sind, sind freilich gedeckt.
 

Rechtsschutz Unterhalt (volljährige Kinder)

Da ein Unterhaltsverfahren für volljährige Kinder seit 1.1.2005 als Außerstreitverfahren gilt, ist mit großer Wahrscheinlichkeit nur noch Deckung für das Verfahren zweiter Instanz gegeben. (dies ist im Detail bei Abschluss zu überprüfen)

Tipp:
Wichtig zu beachten:
Bei familienrechtlichen Streitigkeiten, welche bei Einleitung eines Ehescheidungsverfahrens bereits anhängig waren und mit diesem in Zusammenhang stehen, entfällt der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Einleitung des Ehescheidungsverfahrens.

Dabei ist festzuhalten, dass Unterhaltsverfahren in Bezug auf volljährige Kinder keinen zwingenden Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren der Eltern haben müssen.

 

*Stand 18.03.2009 - nicht Detailgetreu nachgebildet somit sind letztgültig die Bedingungen der ARAG Versicherung - einzusehen vor Vertragsabschluss - unter Deckungsvergleich innerhalb des Online Rechners.
 

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