Rechtschutz Versicherung
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16 March, 2009 - 11:20
Guten Tag, ich möchte eine Rechtsschutz Versicherung für Familienrecht abschließen. Welche ist die beste, dh. hat spezialsierte Anwälte auf diesem Gebiet und wie lange ist bei den einzelen Anbietern die Wartezeit auf vollen Versicherungsschutz? Danke für Ihre Informationen. mfg Pia
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Guten Tag Pia!
Wir empfehlen Ihnen die Arag Rechtsschutzversicherung inkl. Rechtsschutz in Erb- und Familienrechtssachen und inkl. freie Wahl eines Rechtsanwalts.
Vergleich, Berechnung und "Online Abschluss" ist möglich in dem Online Rechner unter dem Bereich Rechtsschutz.
Details dazu (Auszug aus den Versicherungsbedingungen)*:
Rechtsschutz in Erbrechtssachen
Was ist versichert?
1.) Der Versicherungsschutz umfasst
2.) vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens in diesen Bereichen:
3.) zusätzlich für die ersten drei Bereiche:
Was ist nicht versichert?
Im Rechtsschutz in Erbrechtssachen besteht unter anderem kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen,
Wartefrist:
Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von sechs Monaten ab dem vereinbarten
Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz,
ausgenommen im Zusammenhang mit der Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen gemäß Punkt 3.
Rechtsschutz in Familienrechtssachen
Was ist versichert?
1.) Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten im Zusammenhang mit
2.) In Außerstreitsachen besteht Versicherungsschutz nur für das Rechtsmittelverfahren gegen gerichtliche Entscheidungen vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens für
3.) während eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens Kosten außergerichtlicher Mediation in den Fällen
4.) die Geltendmachung von reinen Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit Angelegenheiten gemäß Punkt 1. eintreten.
Was ist nicht versichert?
Im Rechtsschutz in Familienrechtssachen besteht unter anderem kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen
Wartefrist
Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von sechs Monaten ab dem vereinbarten
Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz,
ausgenommen im Zusammenhang mit der Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen gemäß Punkt 4.
zu de Bereichen Rechtsschutz im Zusammenhang mit Familienrecht & Unterhalt anbei noch einige Details:
Rechtsschutz Unterhalt (minderjährige Kinder)
In der Regel fallen für Unterhaltsverfahren betreffend "minderjährige Kinder" in erster Instanz die meisten Kosten für kostenintensive Sachverständigengutachten sowie für den überwiegende Aufwand für einen Anwalt an, jedoch versichert ist erst in der Regel das Rechtsmittelverfahren, daher der Rekurs oder die Revisionsrekurse, da das Unterhaltsverfahrenein Außerstreitverfahren ist.
Der Beratungsrechtsschutz kann aber sehr wohl in Anspruch genommen werden. Im Normallfall deckt dieser aber nur einen kleinen Teil der Beratungskosten.
Tipp:
Achtung: In familienrechtlichen Streitigkeiten, die bei Einleitung des Ehescheidungsverfahrens bereits anhängig waren und mit diesem in Zusammenhang stehen, entfällt der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Einleitung des Ehescheidungsverfahrens.
Das heißt selbst wenn an sich Versicherungsschutz bereits gewährt wurde, zB für ein Besuchsrechtsverfahren zweiter Instanz, kann dieser mitten im Verfahren entfallen. Die Kosten, die bis zu dem Entfall eingetreten sind, sind freilich gedeckt.
Rechtsschutz Unterhalt (volljährige Kinder)
Da ein Unterhaltsverfahren für volljährige Kinder seit 1.1.2005 als Außerstreitverfahren gilt, ist mit großer Wahrscheinlichkeit nur noch Deckung für das Verfahren zweiter Instanz gegeben. (dies ist im Detail bei Abschluss zu überprüfen)
Tipp:
Wichtig zu beachten: Bei familienrechtlichen Streitigkeiten, welche bei Einleitung eines Ehescheidungsverfahrens bereits anhängig waren und mit diesem in Zusammenhang stehen, entfällt der Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Einleitung des Ehescheidungsverfahrens.
Dabei ist festzuhalten, dass Unterhaltsverfahren in Bezug auf volljährige Kinder keinen zwingenden Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren der Eltern haben müssen.
*Stand 18.03.2009 - nicht Detailgetreu nachgebildet somit sind letztgültig die Bedingungen der ARAG Versicherung - einzusehen vor Vertragsabschluss - unter Deckungsvergleich innerhalb des Online Rechners.