Problem Neuwagen und Vollkaskoverischung

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Mitglied seit: 20.05.2009

Hallo! Habe seit sechs Wochen meinen Neuwagen und schloss damals gleichzeitig beim Händler eine Vollkaskoverischung bei der Generali ab. Mein Auto wurde vom Händler angemeldet und er bekam die Vollmacht zum Antrag der Versicherung. Bis heute bekam ich jedoch keine Polizze oder eine "temporäre" Versicherungsnummer. Ich habe mich letzte Woche bei Generali Kundenservice schlau gemacht, und erfahren, dass das Kennzeichen nicht bekannt ist, und kein Antrag für die Versicherung eingegangen ist. Daraufhin habe ich meinen Händler angerufen, der die Situation herunterspielte. Da ich ein Kennzeichen habe, habe ich eine Versicherung, und alles ist kein Problem. Nachdem ich die Nummer des Verischungvertreters bekam, erklärte ich die Situation nochmals, bekam jedoch keine professionelle Hilfe. Er war ebenso der Meinung dass dies kein Problem ist, und die Polizze bald kommen würde. Auf Grund der Verschrottungsprämie sei es momentan hektisch. Da ich mit dem Händler aus einem weiteren Grund nicht zufrieden bin, würde ich gerne wissen, wie ich mich nun verhalten soll. Im Schadensfall sehe ich Probleme auf mich zukommen. Übernimmt die Generali obwohl die keinen Antrag für die Polizierung haben und ich nicht in deren EDV bin, einen Schaden? Was kann bzw. soll ich tun um die Sache selbst voranzutreiben? Danke für Eure Hilfe! LG

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Mitglied seit: 04.11.2008
Kaskoversicherung

dieses Problem kommt oft, in Verbindung mit Versicherungsverkäufern deren Kerngeschäft nicht die Versicherung ist, vor.

In diesem Fall kann es zu sehr großen Problemen kommen, insbesondere in der Kfz Kaskoversicherung. In sehr vielen Fällen leistet die Kaskoversicherung keinen Cent und der Kunde muss das Prozessrisiko in Kauf nehmen wenn er zu seinem Geld kommen will.

 
Der Fakt, dass bereits "Kennzeichen bestehen" sagt in Ihrem Fall nur aus, dass eine vorläufige Deckung für den Bereich Kfz Haftpflicht besteht - dies sagt aber nichts über den Kasko-Schutz aus.
 
Um das ganze zu Problem zu beheben gibt es zwei Möglichkeiten:
  1. Sie verlangen von Ihrem Verischungvertreter eine schriftliche Deckungsbestätigung - wenn auch zumindest nur eine vorläufige Deckungsbestätigung. Erst nach Erhalt der Deckungsbestätigung ist die Gefahr gebannt.
     
  2. Die zweite Möglichkeit wäre einen Versicherungsmakler (oder einen gut ausgebildeten Versicherungsberater) zu beauftragen der die Angelgenheit regelt. Dieser müsste den Sachverhalt von Ihnen genau analysieren und eventuell abklären welche Rücktrittsmöglichkeiten und Kündigugnsmöglichkeiten sich aufgrund der Sachlage ergeben und dieser wird dann die entsprechenden Möglichkeiten umsetzen.
 
 

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