Motorradversicherung

Motorradversicherung (Österreich)

Wie PKW oder LKW unterliegen auch Motorräder einer gesetzlichen Versicherungspflicht. Das System der Motorradversicherung ist dem der PKW KFZ-Versicherung gleich. Die Hafpflichtversicherung zahlt nach einem verschuldeten Verkehrsunfall an den Geschädigten Schadensleistung im Rahmen der Versicherungsbedingungen. Die gesetzliche Mindestdeckungssumme liegt bei 6 Millionen Euro, empfholen ist eine Deckung von mindestens 10 Millionen Euro, denn alle Vorderungen die die gestzlichen Deckung überschreiten und nicht im Vertrag vereinbart sind, müssen im Fall der Fälle vom Versicherungsnehmer selbst beglichen werden.

Schäden am eigenen Motorrad, die durch Vandalismus, Diebstahl oder eigenes Verschulden zustande kommen, werden nur von einer Kasko Versicherung getragen.

Da Motorräder oft über den Winter nicht genutzt werden, bieten einige Versicherungen die Möglichkeit der Stilllegung der Polizze an – was die Prämienkosten erheblich mindert da sich der Versicherungsnehmer verpflichtet das Risiko etwa auf Garagenrisiko zu minimieren. (Damit gemeint ist, das Motorrad wird über einen vereinbarten Zeitraum nicht gefahren, sondern in einer Garage aufbewahrt. Verfügt der Versicherte über eine „stillgelegte“ Versicherung, würde die Versicherung also zahlen, wenn etwa ein fremdes Auto verschuldet Schaden am garagengeparkten Motorrad anrichtet. Nicht aber zahlt die Versicherung, wenn das Motorad im vereinbarten Zeitrahmen im Straßenverkehr benutzt würde und ein Unfall verschuldet oder unverschuldet – geschähe.)

 

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Kaskoversicherung Motorrad

Eine Teilkaskoversicherung greift, als „Verlängerung“ der KFZ Motorrad Haftpflichtversicherung, im Fall von:

  • Brand und Explosion
  • unbefugter Gebrauch
  • Schäden, für die keine Körperschaft verantwortlich gemacht werden kann (Naturgewalten: Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung)
  • Wildschaden (Hier ist zu beachten, dass ausschließlich Verträge mit dem Wortlaut „alle Tiere“ einen umfassenden Schutz im Fall tierischen Zusammenstoßes bieten!)
  • Marderbiss an Schläuchen, Kabeln und Verkleidung
  • Schmor und Kurzschlussschäden an Kabeln
  • Glasbruch
 
Eine Vollkaskoversicherung greift, als „Verlängerung“ der TK außerdem im Fall von:
  • Vandalismus, Diebstahl
  • Fahrerflucht, Parkschäden
  • selbstverschuldete Unfälle
  • bei Zahlungsunfähigkeit/ vermindeter Straffähigkeit des Unfallgegeners
  • Kostenersatz bei Verlusder KFZ Papiere und der Kennzeichentafel
  • Kostenersatz für Schlossänderungen und/oder einen Schlüsseldienst

 

 

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