Lebensversicherung

Klassische und Fondsgebundene Lebensversicherung

Ob als Altersvorsorge, Tilgungsträger oder zur Absicherung der Familienmitglieder ist man mit einem Produkt im Bereich der Lebensversicherung gut beraten. Das Angebot ist hier so vielfältig wie die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Versicherungsnehmers, daher sollte vor Vertragsabschluss genau definiert werden, wozu die angestrebte Versicherung verwendet werden soll. Zu den meist gesuchten Angeboten zählen die klassische Er- und Ablebensversicherung, die Risikolebensversicherung oder Ablebensversicherung sowie die reine Erlebensversicherung.

Die konservativste und sicherste Methode des Ansparens und Absicherns gewährt die Er- und Ablebensversicherung. Hier wird die Versicherungsleistung sowohl im Ablebensfall als auch bei Erleben erbracht. Die Versicherungsleistung, also die bei Vertragsabschluss vereinbarte Prämie ist garantiert, zusätzlich werden Gewinnanteile zugesprochen. Im jährlichen Intervall erhält der Versicherungsnehmer eine tabellarische Übersicht über die aktuellen Prognosen zur Gewinnbeteiligung zugesendet. Wenn sich diese ändern, kann die Gewinnbeteiligung steigen oder fallen – je nachdem, wie sich der Finanzsektor und der Geldmarkt entwickelt. Daher sind diese Prognosen auch unverbindlich.

Gemäß der Vereinbarung wird die Versicherungsleistung nach Ablauf des Vertrags als einmaliger Kapitalbetrag oder in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt.

Achtung: Bei einer solchen Kombinationsversicherung wird ein Teil der Prämie für die Ablebensversicherung verwendet und daher nicht angespart. Theoretisch ist eine reine Erlebensversicherung für die Pensionsvorsorge geeigneter. Hier erhält der Versicherte nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer die Versicherungsleistung als einmalige Auszahlung oder als Rente.

Durch relativ wenig Einsatz erhält man bei der Risikolebensversicherung oder Ablebensversicherung einen sehr hohen Versicherungswert. Um Familie, Ehegatten oder Kinder abzusichern empfiehlt sich daher ein solches Produkt. Es dient dazu, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Tritt innerhalb der Versicherungsdauer der Tod des Versicherungsnehmers ein, wird die vereinbarte Prämie fällig. Eine Leistung im Erlebensfall gibt es hingegen nicht, daher kostet sie nur einen Bruchteil einer Er- und Ablebensversicherung. Ein weiterer Unterschied: Ohne finanzielle Nachteile kann die Ablebensversicherung kurzfristig gekündigt oder verändert werden.

Zur Sicherstellung von Krediten wird eine solche Versicherung, auch Kreditrestschuldversicherung genannt, verwendet. Sie wird in ausreichender Höhe für die Besicherung eines Kredites verwendet, die Deckungshöhe gleicht sich jährlich der offenen Kreditschuld an, nimmt daher im Fortlauf der Zeit ab. Bei vorzeitiger Kredittilgung kann die Versicherung problemlos gekündigt werden. Ein eventuell vorhandener Rückkaufswert wird dem Versicherungsnehmer dann ausbezahlt.

 

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In den letzten Jahren stieg die Nachfrage nach Fondsorientierten und Fondgebundenen Lebensversicherungen. Mit diesen Produkten können weitaus höhere Gewinne als mit klassischen Lebensversicherungen erzielt werden, allerdings steigt mit ihnen auch das Risiko.
Die fondsgebundene Lebensversicherung ist vom Prinzip her der klassischen Lebensversicherung gleich gestellt, auch hier wird eine garantierte Versicherungsleistung nach Ende der Laufzeit ausbezahlt. Der Zinsgewinn wird für die Gewinnbeteiligung in Fonds veranlagt – was gemäß den Entwicklungen am Geldmarkt sehr positive aber auch negative Folgen bergen kann. Gegen Ende der Laufzeit sollten jedenfalls sehr konservative Fonds gewählt werden, damit das Verlustrisiko gesenkt wird.
Der Sparanteil der gesamten Prämie wird bei der in Fonds veranlagt. Meist kann der Versicherungsnehmer die Fonds selbst bestimmen – je nach Risikofreudigkeit können daher konservative oder spekulative Produkte gewählt werden. Im Unterschied zur konventionellen Lebensversicherung gibt es bei diesem Produkt keine garantierte Auszahlungssumme – theoretisch besteht hier die Möglichkeit das gesamte eingezahlte Kapital zu verlieren. Auch hier sollte gegen Ende der Laufzeit das Risiko gemindert werden und die Prämienanteile in sehr konservative Fonds investiert werden.
 
Die Auswahl des geeigneten Produkts sollte jedenfalls gründlich überdacht und entschieden werden. Beim Rücktritt und bei der Kündigung von Lebensversicherungen gelten besondere gesetzliche Bestimmungen. Eine vorzeitiger Vertragskündigung hat der Versicherungsnehmer kein Recht auf die Rückzahlung der einbezahlten Prämien. Stattdessen erhält man den Rückkaufswert entsprechend der bereits einbezahlten Jahre plus Gewinnbeteiligung erstattet – der Wert ist der jährlich zugestellten Rückkaufswert-Tabelle zu entnehmen bzw. bei der Versicherungsanstalt zu erfragen. Vor allem in der ersten Hälfte der Versicherungslaufzeit ist der Rückkaufswert geringer als die eingezahlten Prämien.
Wer keine weiteren Prämien mehr zahlen will oder kann, sollte sich auch die Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung in Erwägung ziehen.
Hierfür wird vom Versicherer eine neue (geringere) Versicherungssumme errechnet, die im Erlebensfall am Ende der Vertragslaufzeit an den Versicherten bzw. im Ablebensfall an die begünstigte Person ausbezahlt wird.
Für einen kurzen Zeitraum kann der Versicherer auch einer Prämienfreistellung zustimmen. Auch in diesem Fall wird eine neue (geringere) Versicherungssumme errechnet.

 

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