Lebensversicherung
Klassische und Fondsgebundene Lebensversicherung
Ob als Altersvorsorge, Tilgungsträger oder zur Absicherung der Familienmitglieder ist man mit einem Produkt im Bereich der Lebensversicherung gut beraten. Das Angebot ist hier so vielfältig wie die individuellen Bedürfnisse des einzelnen Versicherungsnehmers, daher sollte vor Vertragsabschluss genau definiert werden, wozu die angestrebte Versicherung verwendet werden soll. Zu den meist gesuchten Angeboten zählen die klassische Er- und Ablebensversicherung, die Risikolebensversicherung oder Ablebensversicherung sowie die reine Erlebensversicherung.
Die konservativste und sicherste Methode des Ansparens und Absicherns gewährt die Er- und Ablebensversicherung. Hier wird die Versicherungsleistung sowohl im Ablebensfall als auch bei Erleben erbracht. Die Versicherungsleistung, also die bei Vertragsabschluss vereinbarte Prämie ist garantiert, zusätzlich werden Gewinnanteile zugesprochen. Im jährlichen Intervall erhält der Versicherungsnehmer eine tabellarische Übersicht über die aktuellen Prognosen zur Gewinnbeteiligung zugesendet. Wenn sich diese ändern, kann die Gewinnbeteiligung steigen oder fallen – je nachdem, wie sich der Finanzsektor und der Geldmarkt entwickelt. Daher sind diese Prognosen auch unverbindlich.
Gemäß der Vereinbarung wird die Versicherungsleistung nach Ablauf des Vertrags als einmaliger Kapitalbetrag oder in Form einer monatlichen Rente ausbezahlt.
Achtung: Bei einer solchen Kombinationsversicherung wird ein Teil der Prämie für die Ablebensversicherung verwendet und daher nicht angespart. Theoretisch ist eine reine Erlebensversicherung für die Pensionsvorsorge geeigneter. Hier erhält der Versicherte nach Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer die Versicherungsleistung als einmalige Auszahlung oder als Rente.
Durch relativ wenig Einsatz erhält man bei der Risikolebensversicherung oder Ablebensversicherung einen sehr hohen Versicherungswert. Um Familie, Ehegatten oder Kinder abzusichern empfiehlt sich daher ein solches Produkt. Es dient dazu, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Tritt innerhalb der Versicherungsdauer der Tod des Versicherungsnehmers ein, wird die vereinbarte Prämie fällig. Eine Leistung im Erlebensfall gibt es hingegen nicht, daher kostet sie nur einen Bruchteil einer Er- und Ablebensversicherung. Ein weiterer Unterschied: Ohne finanzielle Nachteile kann die Ablebensversicherung kurzfristig gekündigt oder verändert werden.
Zur Sicherstellung von Krediten wird eine solche Versicherung, auch Kreditrestschuldversicherung genannt, verwendet. Sie wird in ausreichender Höhe für die Besicherung eines Kredites verwendet, die Deckungshöhe gleicht sich jährlich der offenen Kreditschuld an, nimmt daher im Fortlauf der Zeit ab. Bei vorzeitiger Kredittilgung kann die Versicherung problemlos gekündigt werden. Ein eventuell vorhandener Rückkaufswert wird dem Versicherungsnehmer dann ausbezahlt.
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