Krankenversicherung
Private Krankenversicherung = Krankenzusatzversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung ist mit einer der Grundsteine des Sozialstaates und bietet den Versicherten Schutz. Jedoch wird der Leistungsumfang mehr und mehr gekürzt, sodass die Überlegung einer privaten Krankenversicherung auch Krankenzusatzversicherung genannt, für die langfristige Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Raum steht. Zwar deckt die gesetzliche Versicherung (noch) die meisten Gesundheitsrisiken ab, eine zusätzliche private Krankenversicherung bringt aber weitere Leistungen und vor allem Annehmlichkeiten. Diese unterscheiden sich im jeweiligen Umfang des gewählten Versicherungspakets von einander. Da diese Versicherungen gesetzlich nur auf Lebenszeit abgeschlossen werden dürfen, ist die eingehende und vertiefende Beschäftigung mit dem Thema unbedingt zu empfehlen! Zu bedenken ist vorher, dass eine Krankenzusatzversicherung eine finanzielle Mehrbelastung darstellt, die meistens nur einmalig, für die maximale Dauer von einem Jahr ausgesetzt werden kann. Ein Wechsel des Versicherers ist ebenfalls genau abzuwägen und zu prüfen, denn dieser bedeutet den späteren Einstieg und die damit verbundene höhere Prämie.
Wichtig! Kommt es während der Vertragslaufzeit zu einer Prämienerhöhung (zum Beispiel durch Indexsteigerung aufgrund gestiegener durchschnittlicher Lebenserwartung), ist der Versicherer auf Verlangen des Versicherungsnehmers dazu verpflichtet eine Alternative des Vertrags bei gleichbleibender Prämie anzubieten. Hier müssen dann Leistungseinschränkungen in Kauf genommen werden, dafür aber ist der Erhalt der Versicherung gesetzlich sicher gestellt.
Die Höhe der Prämie bemisst sich nach einer speziellen Berechnungsformel, deren Variable das Beitrittsalter, Geschlecht, der Sozialversicherungsträger, Wohnort und Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsabschluss ab.
Bei jedem Neuvertrag wird meistens ein Gesundheitstest zur Einstufung gemacht. Hier ist es unbedingt erforderlich alle Fragen wahrheitsgetreu und gründlich zu beantworten, sämtliche Vorerkrankungen müssen lückenlos angeführt werden. Dies ist deshalb so wichtig, weil der Versicherer im Fall des Leistungsanspruches von diesem zurücktreten kann und der Versicherungsnehmer dann leistungsfrei bleibt, sofern er bei Vertragsabschluss eine Frage wissentlich oder fahrlässig falsch beantwortete.
Zwischen dreißig und sechzig Prozent der Prämie können gespart werden durch:
Wichtig! Kommt es während der Vertragslaufzeit zu einer Prämienerhöhung (zum Beispiel durch Indexsteigerung aufgrund gestiegener durchschnittlicher Lebenserwartung), ist der Versicherer auf Verlangen des Versicherungsnehmers dazu verpflichtet eine Alternative des Vertrags bei gleichbleibender Prämie anzubieten. Hier müssen dann Leistungseinschränkungen in Kauf genommen werden, dafür aber ist der Erhalt der Versicherung gesetzlich sicher gestellt.
Die Höhe der Prämie bemisst sich nach einer speziellen Berechnungsformel, deren Variable das Beitrittsalter, Geschlecht, der Sozialversicherungsträger, Wohnort und Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsabschluss ab.
Bei jedem Neuvertrag wird meistens ein Gesundheitstest zur Einstufung gemacht. Hier ist es unbedingt erforderlich alle Fragen wahrheitsgetreu und gründlich zu beantworten, sämtliche Vorerkrankungen müssen lückenlos angeführt werden. Dies ist deshalb so wichtig, weil der Versicherer im Fall des Leistungsanspruches von diesem zurücktreten kann und der Versicherungsnehmer dann leistungsfrei bleibt, sofern er bei Vertragsabschluss eine Frage wissentlich oder fahrlässig falsch beantwortete.
Zwischen dreißig und sechzig Prozent der Prämie können gespart werden durch:
- Paar- oder Familientarife: So genannte Partnerrabatte ermöglichen ein Sparpotenzial von 5% – 10%.
- Gruppenkrankenversicherung: Viele größere Unternehmen bieten die Möglichkeit einer günstigen Gruppenkrankenversicherung an. Da hier oft der Arbeitgeber einen Teil der Versicherung bezahlt, fällt die Prämie meistens deutlich niedriger aus. Auch hier besteht in der Folge die Möglichkeit eines Partnerrabattes.
- Selbstbehalt: Wer bereit ist im Fall einen individuell festgesetzten Selbstbehalt zu bezahlen, kann Prämie sparen. Hier gilt die Faustregel, wer nicht öfter als regelmäßig alle zwei Jahre ins Krankenhaus muss, wird mit Selbstbehalt günstiger aussteigen. Hier gilt, je höher der Selbstbehalt, desto geringer fällt die Prämie aus.
- Ersatztagegeld: Es kann vertraglich vereinbart werden, dass sich der Versicherte im Krankheitsfall mit Krankenhausaufenthalt zwischen Sonderklasse und Ersatztagegeld (in der Regel ein Betrag zwischen 70 Euro und 125 Euro) entscheiden kann.
- Prämienrückerstattung. Wenn die Versicherung über einen festgesetzten Zeitraum nicht in Anspruch genommen wurde, sehen manche Versicherungen eine anteilige Rückerstattung der Prämie vor.
- In der jährlichen Arbeitnehmerveranlagung (auch Steuerausgleich) kann die freiwillige Krankenversicherung im Rahmen der Sonderausgaben voll geltend gemacht werden.
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Prinzipiell sind drei grobe Leistungsvarianten zu unterscheiden, welche zusätzlich im Detail von Gesellschaft zu Gesellschaft in den Bedingungen dieser zu beachten sind..
1. Krankenhauskosten-Zusatzversicherung (auch Sonderklasse genannt): Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für Krankenhausaufenthalte wegen Krankheit, Unfall oder Entbindung, die mindestens 24 Stunden andauern.
- volle Übernahme der durch Sonderklasse entstehenden Kosten
- Unterbringung im 2-Bettzimmer
- freie Arztwahl bzw. Krankenhauswahl
- Begleitkosten-Ersatz für Kinder bis zum 12. Lebensjahr
- Transportkosten
- Tagegeld anstelle anderer Leistungen
2. Bei der ambulanten Heilbehandlung sind die Kosten für ärztliche Behandlung, ambulante Eingriffe, verordnete Medikamente, Kontaktlinsen oder Brillen sowie andere verordnete Behelfe und Heilbehandlungen (Kur, Physiotherapie,...) versichert.
3. Die Tagegeldversicherung sieht ein vertraglich vereinbartes Taggeld vor, dass bei stationärer Behandlung ausgezahlt wird. Hierzu wird meist die Krankengeldversicherung abgeschlossen, die in Folge der Arbeitsunfähigkeit in Folge von Krankheit oder Unfall vertraglich vereinbartes Krankengeld zahlt.
Achtung! Verfügt man bereits über eine private Unfallversicherung sollte man diese auf Doppelnutzen prüfen.
Krankenversicherung: Forum-Beiträge
| Autor | Beitrag |
|---|---|
| Nicole1988 | Versicherung will uns nicht versichern! |
| Andrea_S | Private KV für meine Kinder |
| Private KV - worauf achten? |
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