Kfz Haftpflicht Versicherung - Außereuropäisches Ausland

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Hallo! Gibts eigentlich eine KFZ-Haftpflichtversischerung mit Deckungsschutz für das außereuropäische Ausland? Thomas

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Grüne Karte / Versicherungskarte

Hallo Thomas,

wenn Sie einen Urlaub beziehungsweise ein Fahrt außerhalb der EU, bzw. des EWR oder nach Schweiz bzw. Koratien mit Ihrem Auto planen, wo das amtliche Kennzeichen als Nachweis für eine Kfz Haftpflichtversicherung genügt, benötigen Sie die so genannte "Grüne Karte". Diese dient International als genormter Nachweis dafür, dass Sie einen aufrechten Kfz-Haftpflicht Versicherungsschutz besitzen.

 

Achtung: auch wenn die Versicherungskarte in den oben genannten Ländern nicht obligatorisch ist, sollten Sie diese dennoch mitführen, da diese in der Praxis trotzdem verlangt wird.

In vielen Ländern wie Albanien, Bosnien-Herzegowina, Mazedonien, Moldawien, Montenegro, Russland, Serbien, Türkei, Ukraine und Weißrussland gilt der Versicherungsschutz aus Österreich, jedoch bedarf es des Nachweises durch einer Versicherungskarte - der "Grünen Karte". Diese enthält für das Ausland alle Notwendigen Daten und ist bei Ihrer bestehenden Haftpflicht Versicherung anzufordern.

 

Dabei gibt es zwei Arten von grünen Karten

  • Kleine grüne Karte - diese ist im Normalfall kostenlos bei Ihrer Versicherung zu bestellen oder nach Rücksprache abzuholen. In Ländern wie Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Mazedonien, Moldawien, Serbien und Montenegro, Rumänien, Ukraine und Weißrussland ist die grüne Karte verpflichtend bzw. sollte unbedingt mitgeführt werden.
     
  • Große grüne Karte - gilt für Iran, Israel, Marokko, Russland, Tunesien und die Türkei - diese wird bei Ihrer Kfz Haftpflicht Versicherung gesondert beantragt. Dabei ist für die Türkei zu beachten, dass diese für die gesamte Türkei beantragt werden muss. Die große grüne Karte ist kostenpflichtig. Sollten sie keine entsprechende grüne Karte vorweisen wird meistens eine Grenzversicherung vor Ort abgeschlossen.

In manchen Ländern, zum Beispiel Kosovo, wo das abkommen nicht gilt ist die Versicherungskrate (Grüne Karte) nicht gültig. In diesen Fällen wird an der Grenze eine so genannte "Grenzversicherung" gegen sofortiger Bezahlung abgeschlossen.

 

Auf der Grünen Karte sind alle Länder aufgezählt in denen diese gilt sowie auch das jeweils zuständige "Grüne Karte Büro". Bei Problemen bzw. nach einem Unfall sollten Sie sich undbedingt an dieses wenden genauso wie Sie sich bei Unfällen in Österreich mit im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeugen an den österreichischen Versicherungsverband unter Tel. Nr. 711 56 –0 wenden können.
 

Achtung: Auf jeden Fall ist es sinnvoll vor Reiseantritt Ihren Versicherer zu kontaktieren und sich über Ihr Reiseziel beauskunften lassen.

Liegt Ihr Reiseziel in einem Land, welches wir hier nicht erwähnt haben, sollten Sie ebenfalls vor Reiseantritt Ihren Kfz-Versicherer kontaktieren.

Achtung: Mit 11. Juli 2009 verliert Ihre "alte" Grüne Versicherungskarte die Gültigkeit. Vorallem Karten in denen noch SCG (Serbien und Montenegro) anstelle von SRB (Serbien) steht. Kontaktieren Sie unbedingt Ihren Versicherer und fordern Sie eine neue Versicherungskarte an.

Bei Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr versichern24 Team

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Hallo! Ich hätte da eher so

Hallo!

Ich hätte da eher so an Länder wie Iran, Turkmenistan, Usbekistan, Tadschikistan, Kirgisistan gedacht....

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Große Grüne Karte

Hallo,

 

fragen Sie am besten bei Ihrer bestehenden Versicherungsgesellschaft nach. Diese wird Ihnen AUskunft darüber geben, welche Länder zu welcher Prämie versichert werden, und ob überhaupt. Iran zum Beispiel muss auf jeden Fall in einer großen grünen Versicherungskarte "gesondert" angefordert und eingetragen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr versichern24 Team

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