Hauskauf Doppelversicherung
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Haus kaufen ist für die meisten Menschen eine einmalige Sache, so auch bei uns. Nach dem Kauf haben wir eine neue Eigenheimversicherung abgeschlossen, jedoch war mir nicht klar das ich die Versicherung der Vorbesitzern automatisch mit übernommen habe. In meinem Kaufvertrag stand ja auch nur das ich die Gebäudeversicherung übernehmen kann. Jetzt habe ich erfahren das ich die andere Versicherung innerhalb von einen Monat hätte kündigen müssen, was natürlich schon zu spät ist. Zwei Versicherungen mit jeweils 10 Jahren Laufzeit ist für uns nicht zahlbar was früher oder später wohl zu Problemen führen wird. Darum möchte ich Sie bitten mir eine Möglichkeit aufzuzeigen wie ich mit dieser Situation umgehen soll. Könnte ich die neue Eigenheimversicherung z.B. stilllegen, bis ich bei der alten Versicherung gekündigt habe? Was für Möglichkeiten habe ich? Ich möchte auf alle Fälle weiter bei der neuen versichert sein. Für eine Lösung wäre ich Ihnen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Mark Dammbrück
siehe auch weitere Posts zum Thema Eigenheimversicherung, Hauskauf und Dauerrabatt Rückforderung...
Es gibt für eine etwaige Doppelversicherung den Paragraphen § 60 Abs. 1 VersVG Doppelversicherung
Damit wird alte Versicherung als die gültige angenommen und die neue Versicherung kann mit diesem Paragraphen gekündigt werden (mit beilage der alten Versicherungskopie)
Sollte die Einmonatsfrist versäumt worden sein kann die alte Versicherung nur zur Hauptfälligkeit gekündigt werden.
Bei älteren Verträgen die abgelaufen sind gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Wichtig im Kündigungsschreiben sollte der Paragraph angegeben sein
§ 6 Abs. 1 Z 2 KschG Ablaufkündigung/ kein Hinweis auf Verlängerungsklausel (nur für Konsumentenverträge) (25,5KB)
§ 8 Abs. 2 VersVG Stillschweigende Verlängerung der Vertragsdauer (25KB)
§ 8 Abs. 3 VersVG Ablaufkündigung für 3-Jahresverträge
Ich hoffe damit geholfen zu haben
Archiv
- August 2007 (1)
- November 2008 (25)
- December 2008 (16)
- Jänner 2009 (8)
- Februar 2009 (18)
- March 2009 (39)
- April 2009 (1)
- May 2009 (8)
- June 2009 (8)
- August 2009 (4)


Prinzipiell ist es so, dass wenn das versicherte Eigenheim erworben wird, die dafür abgeschlossene und aufrecht bestehende Gebäudeversicherung auf den Erwerber über geht. Der Erwerber aber auch die Versicherungsgesellschaft können die Eigenheimversicherung jedoch innerhalb eines Monats ab Erwerb mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Als Zeitpunkt des Erwerbes gilt die Zustellung des Bescheides zur Eintragung ins Grundbuch oder, falls das Objekt ersteigert wurde, der Zuschlag in der öffentlichen Ersteigerung.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Übernahme von etwaigen Dauerrabattrückforderungen des "Vorvertrags" bereits im Vorfeld mit dem Verkäufer, am besten im Kaufvertrag abgeklärt werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr versichern24 Team