Haushaltsversicherung zahlt nicht
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Sg. Versichern24-Team, weil ein Freund von mir auf Urlaub war, hab ich mich um seine Katzen in seiner Wohnung gekümmert. Dann ist mir ein Unfall passiert. Ich hab die Katzenschüsserl ins Klo getragen und beim ausleeren ist mir eines der Schüsserl (aus schwerer Keramik) aus der Hand geglitten und ins Klo hineingefallen, und zwar so bllöd, dass die ganze Muschel dabei einen langen Sprung hat und auch ein Loch. Kurz, das Klo ist kaputt. Ich hab den Schaden noch am gleichen Tag meiner Haushaltsversicherung gemeldet, die jetzt nicht zahlen will. Die Begründung: "Gemäß den Allgemeinen Bedingungen für Haushaltsversicherungen erstreckt sich die Versicherung nicht auf Sachen, die der Versicherungsnehmer oder die für ihn handelnden Personen entliehen, gemietet, geleast, gepachtet oder in Verwahrung genommen haben, sei es auch im Zuge der Verwahrung als Nebenverpflichtung." Kann mir das jemand erklären? Seit wann geht mann, wenn man Katzensitter und Wohnungsaufpasser spielt - eine Nebenverpflichtung ein? Ich bin etwas verwirrt. Danke, Rob!
spannender fall - wäre interessant, wie sich die angelegenheit entwickelt hat. rob? wenn sie noch hier aktiv sind, wollen sie uns informieren?
Hallo! Da Interesse besteht und zum Schluss doch noch alles gut ausgegangen ist, hier ein kurzes update. Mein Freund und ich sind mit der Angelegenheit zum Konsumentenschutz gegangen. dort hat man uns gleich beruhigt und erklärt, dass die Forderung der Versicherung eigentlich nicht mit rechten Dingen zugehen kann. Nachdem die dann in Kontakt mit der Vers. getreten sind, ging alles ganz schnell, schriftliche Verständigung und schon durfte die Rechnung fürs neue Klos eingereicht werden.
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Hallo Rob!
Ich würde Einspruch erheben. Ein so genannter Verwahrungsvertrag komme nur dann zustande, wenn es ausdrücklich oder schlüssig vereinbart worden ist. Wenn dich jetzt ein Freund bittet auf seine Wohnung aufzupassen, dann entsprciht das keinem Verwahrungsvertrag. Ich hab mich darüber mal aufklären lassen müsse, weil mir auch beim "Wohnungssitten" ein kleines Missgeschickt passiert war. Noch ein Tipp: Wenn die Versicherung nicht auf deinen Einspruch reagiert, geh damit zur Arbeiterkammer oder zum VKI (Verein für Konsumenteninformation) - wenn die Einspruch für dich erheben, gehts meistens ganz schnell gut aus! lg