Eigenheimversicherung
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Damit es zu keinen unliebsamen Überraschungen kommt, ist im Fall eines Schadens folgendes zu beachten. Im Brandfall ist umgehend die Feuerwehr zu verständigen, bei Leitungswasserschäden muss der Haupthahn geschlossen werden und bei Sturmschäden muss eine provisorische und fest verankerte Abdeckung angebracht werden. Tritt ein Schaden auf, ist dieser umgehen schriftlich oder mündlich dem Versicherer zu melden. Bei anzeigepflichtigen Schäden muss die Polizei in Kenntnis gesetzt werden bzw. Anzeige erstattet werden (zum
Beispiel bei Zaunschäden durch ein unbekanntes KFZ mit Fahrerflucht).
Folgende Schäden werden durch eine Eigenheimversicherung üblicherweise abgedeckt. Achtung! Hier ist zu beachten, dass Leistungen unterschiedlicher Anbieter teilweise sehr stark variieren können. Die Haftungsbestimmungen sind jedenfalls vor Abschluss genau zu prüfen und gegebenenfalls individuell anzupassen.
- Feuer (auch "Feuerversicherung" genannt).
- Brand, Blitzschlag (nur, wenn der Blitz direkt einschlägt), Explosion, Absturz von Flugzeugen, Folgeschäden durch Löscharbeiten, durch Feuer resultierende Abriss- und Räumarbeiten.
- Sturm ab 60km/h. Außerdem Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch, Folgeschäden durch umstürzende Bäume, Maste, Pfeiler, ...
- Leitungswasser, Rohrbrüche, auch durch zugefrorene (Heizungs)rohre oder Heizkörper.
- Schäden, die in Folge von Haftpflichtangelegenheiten an Haus oder Grund entstehen.
- Glasbruch
Eigenheimversicherung: Forum-Beiträge
| Autor | Beitrag |
|---|---|
| peter_h_77 | Dauerrabattrückforderung, keine Kenntnis beim Hauskauf |
| Alfred Straubinger | Angebot Eigenheimversicherung |
| Mark D. | Hauskauf Doppelversicherung |
| Klarissa | Muss man den Rohbau auch versichern? |
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