Eigenheimversicherung

Eigenheimversicherung Vergleich online

Nicht zu verwechseln mit der Haushaltsversicherung ist die Eigenheimversicherung. Während die Haushaltsversicherung Schäden am Hausrat (zum Beispiel Kleidung, Küchengeräte, Möbel) abdeckt, übernimmt die Eigenheimversicherung / Gebäudeversicherung Schäden am Gebäude (Dachschaden nach Sturm, Mauertrockenlegung nach Rohrbruch). Für ein kleines Gartenhäuschen, ein Einfamilienhaus bis hin zur Villa ist dieses Produkt unverzichtbar, um bei großen Schäden am Gebäude abgesichert zu sein. Bei Eigentum ist daher eine Kombination aus beiden Versicherungen sinnvoll. Ausschlaggebend für den sinnvollen Einsatz dieser Versicherung ist die Höhe der Deckungssumme. Also jene Summe, die im schlimmstmöglichen Schadensfall für den Wiederaufbau der Immobilie samt zerstörtem Inventar ausbezahlt wird.
 
Häuslbauer sollten sich vor Baubeginn über interessante Angebote informieren. Häufig wird prämienfrei eine so genannte Rohbauversicherung offeriert. Diese ist als Vorleistung für eine nachfolgende Eigenheimversicherung zu verstehen und schützt bereits den Rohbau gegen Gefahren (zum Beispiel Feuer, Haftpflicht für Haus- und Grundbesitz, Sturm und Schneedruckschäden).
 
Eigenheimversicherungen werden meist auf eine Bindungszeit von 3-10 Jahren abgeschlossen. Möchte man vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit die Versicherung kündigen, ist folgendes zu beachten. Verträge mit einer Laufzeit von mehr als drei Jahren dürfen zum Ende des dritten Jahres gekündigt werden. Danach jeweils einmal im Jahr, immer zum Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres (zum Beispiel mit 30. 9., wenn die Versicherung ab 1. 11. Läuft). Die Einhaltung der Kündigungsfrist muss in jedem Fall gewahrt bleiben, daher ist die Kündigung schriftlich und am besten Eingeschrieben abzuschicken. Doch Achtung! Viele Versicherer gewähren einen so genannten Dauerrabatt für zeitlich begrenzte Verträge, der von der Prämie abgezogen wird. Im Fall einer vorzeitigen Kündigung ist dieser an die Versicherung zurück zu zahlen - bzw. wird dieser, nach Absprache von der neuen Versicherung übernommen.

 

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Damit es zu keinen unliebsamen Überraschungen kommt, ist im Fall eines Schadens folgendes zu beachten. Im Brandfall ist umgehend die Feuerwehr zu verständigen, bei Leitungswasserschäden muss der Haupthahn geschlossen werden und bei Sturmschäden muss eine provisorische und fest verankerte Abdeckung angebracht werden. Tritt ein Schaden auf, ist dieser umgehen schriftlich oder mündlich dem Versicherer zu melden. Bei anzeigepflichtigen Schäden muss die Polizei in Kenntnis gesetzt werden bzw. Anzeige erstattet werden (zum

 

Beispiel bei Zaunschäden durch ein unbekanntes KFZ mit Fahrerflucht).

Folgende Schäden werden durch eine Eigenheimversicherung üblicherweise abgedeckt. Achtung! Hier ist zu beachten, dass Leistungen unterschiedlicher Anbieter teilweise sehr stark variieren können. Die Haftungsbestimmungen sind jedenfalls vor Abschluss genau zu prüfen und gegebenenfalls individuell anzupassen.

  • Feuer (auch "Feuerversicherung" genannt).
  • Brand, Blitzschlag (nur, wenn der Blitz direkt einschlägt), Explosion, Absturz von Flugzeugen, Folgeschäden durch Löscharbeiten, durch Feuer resultierende Abriss- und Räumarbeiten.
  • Sturm ab 60km/h. Außerdem Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag oder Erdrutsch, Folgeschäden durch umstürzende Bäume, Maste, Pfeiler, ...
  • Leitungswasser, Rohrbrüche, auch durch zugefrorene (Heizungs)rohre oder Heizkörper.
  • Schäden, die in Folge von Haftpflichtangelegenheiten an Haus oder Grund entstehen.
  • Glasbruch

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