Risikolebensversicherung
Risikolebensversicherung (Deutschland)
Die günstigste Möglichkeit Hinterbliebene im Fall des eigenen Ablebens abzusichern ist die Rsikolebensversicherung. Im Gegensatz zur konventionellen Lebensversicherung wird vom Versicherer nur dann eine Leistung erbracht, wenn der Versicherungsfall (d.h. Tod innheralb der vereinbarten Laufzeit) eintritt. Geschieht das nicht oder außerhalb der Laufzeit werden keine Leistungen fällig. Der Beitrag des Versicherungsnehmers ist daher wesentlich niedriger als bei einer Erlebensversicherung.
Eine Risikoversicherung gibt es in den verschiedensten Ausprägungen, auch die Laufzeit ist individuell zu bestimmen. Am häufigsten wird die Risiko-Lebensversicherung mit gleichbleibender Versicherungssumme gewählt. Das heißt, sowohl Beiträge als auch Versicherungssumme bleiben während der gesamten Laufzeit gleich.
Eine andere häufige Versicherungsart ist die mit fallender Versicherungssumme, auch Restschuldversicherung genannt. Hier werden die Beiträge im Verlauf der Laufzeit immer geringer und auch der Versicherungswert verläuft mit fortschreitender Zeit gegen Null. Bei diesem Verlauf spricht man von Annuität.
Bei der Versicherung auf verbundene Leben können sich eine Gruppe von Personen (etwa Eheleute oder auch die gesamte Familie) gemeinsam versichern. Die Absicherung aller hinterbliebener Personen soll mit der Versicherungssumme gewährleistet sein. Tritt der Versicherungsfall bei einer der versicherten Personen innerhalb der Laufzeit auf, so wird die Versicherungssumme ausbezahlt und die Gruppenversicherung endet.
- Absicherung von wirtschaftlich abhängigen Angehörigen (z.B. Kinder, Partner)
- Sicherung von Verbindlichkeiten (z.B. Kredit)
- Trägertarif für eine oder mehrere Zusatzversicherungen (z. B. Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung)
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Checkliste vor Vertragsabschluss
- Wer oder was soll abgesichert werden?
- Laufzeit der Versicherung
- Alter der versicherten Person
- Höhe der Versicherungssumme
- Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers
- evtl. gefährliche Hobbys
- evtl. Unterscheidung zwischen Raucher und Nichtraucher (nicht bei allen Versicherungsgesellschaften)
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