"Total Rechtschutz Versicherung"
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Hallo alle zusammen! Ich interessiere mich für eine Rechtsschutz Versicherung für mich und meine Familie, nur ist das halt nicht so einfach. Jetzt hat mir eine gute Freundin zu einer "Totalrechtschutzversicherung" oder so (????) geraten - kennt sich hier jemand aus mit diesem Kram? Gerade auch was Familien angeht (mein Mann, zwei Kinder und ich). Will vor allem, dass wir im Fall der Fälle auf jeden Fall Rechtsbeistand beanspruchen können... Danke & lG Agnes
Hallo Frau Meier!
- Welche Bereiche sollen abgedeckt werden?
- Allgemeiner Schadenersatzrechtsschutz
- Allgemeiner Strafrechtsschutz
- Ermittlungs-Strafrechtsschutz
- Beratungsrechtsschutz
- Versicherungsvertragsrechtsschutz
- Gutachtenrechtsschutz im Privatbereich
- Liegenschaftsrechtsschutz für selbstgenutzte Wohneinheiten
- Rechtsschutz für Erbrecht und Familienrechtssachen
- Ausfallversicherung für gerichtlich bestimmte Ansprüche aus Körperschäden
- Lenkerrechtsschutz
- Allgemeiner Strafrechtsschutz für Vorsatzdelikte
- Allgemeiner Vertragsrechtsschutz
- Rechtsschutz für Arbeitsrecht und Dienstrechtssachen
- Sozialversicherungsrechtsschutz
- Datenrechtsschutz
- Steuerrechtsschutz
- Führerscheinrechtsschutz
- Fahrzeug-Vertragsrechtsschutz
- Versicherungsschutz in Verwaltungsverfahren
- Welche Laufzeit soll der Vertrag haben?
- 1 Jahr
- 3 Jahre
- 10 Jahre
- Wer soll versichert sein?
- Single: Der Versicherungsnehmer
- Familie: Der Versicherungsnehmer inkl. Partner, Kinder und Enkelkinder*²
- Alleinerzihender Elternteil und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kinder*
- Wie hoch soll die Versicherungssumme sein?
- hier gibt es verschiedene Möglichkeiten - empfohlen wird eine Summe über 100.000 €.
- Je nach Art des Risikos sollte diese individuell beurteil werden.
- Sind Punkte wie Diversion, Mediation, Schiedsgericht und Anwaltskorrespondenz mitversichert?
- Gilt der Rechtsschutz außerhalb von Österreich bzw. EU / Europa?
- Ist die freie Wahl eines Rechtsanwaltes möglich?
- Gibt es einen Selbstbehalt? Wie hoch ist dieser?
*² Gemeint sind der in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehegatte oder Lebensgefährte (auch gleichgeschlechtlich) sowie minderjährige Kinder (auch Enkel-, Adoptiv-, Pflege- und Stiefkinder) und alle großjährige, nicht erwerbstätige Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres. Enkelkindernur wenn sie in dem selben Haushalt leben. (Gilt für ARAG Familien-Rechtsschutz)
Liebes verischern24-Team! Wir wollten uns auf diesem Weg nochmal für die tolle online Beratung bedanken. Das Thema Rechtschutz hat sich ja als komplexer herausgestellt, als wir angenommen haben. Dank der tollen Beratung und netten Hilfe von Ihnen haben wir uns jetzt für das beste Paket für unsere Familie entschließen können. Danke! Wir empfehlen dieses Portal gerne weiter!!!
:-)
Viele Grüße, Agnes Meier & Familie
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