Motorradversicherung
Motorradversicherung (Deutschland)
Juristisch als auch formal wird ein Motorrad behandelt wie ein Auto. Es handelt sich um ein KFZ, das der gesetzlichen Pflichtversicherung unterliegt. Um die verpflichtende Zulassung zu erwirken, benötigt man daher den Versicherungsnachweis.
Anhand des Bonus/Malus-Systems wird ein Rabatt ausgehend von der Schadenfreiheitsklasse (SFK) berechnet. Desto länger der Versicherungsvertrag schadenfrei läuft, desto geringer fallen die Prämien durch den steigenden Schadenfreiheitsrabatt (SFB) aus. Die maximale Reduktion der Prämie beläuft sich auf 75% der Beitragsgrundlage. Im Gegenzug können bei besonderer Schadenhäufigkeit Zuschläge von bis zu 250% berechnet werden. Darüber hinaus werden die Prämien von der Regionalklasse, die die statistische Schadenhäufigkeit in einem geografisch begrenzten Gebiet berücksichtigt, sowie dem Hubraum des Motorrades bzw. dessen Unterteilung in Kraftrad oder Kraftroller bestimmt.
Die Mindestdeckungssummen können wie bei der Auto-Versicherung individuell angehoben werden, sind gesetzlich jedoch auf ein Minimum festgesetzt. 7.5 Millionen Euro sind für Personenschäden, eine Million Euro für Sachschäden, sowie 50.000 Euro für Vermögensschäden vorgesehen. Überschreitet die Höhe des Schadens die vereinbarte Deckungssumme so haftet der Verursacher. Selbst bei grober Fahrlässigkeit muss die Haftpflichtversicherung für einen Schaden einstehen, kann in einem solchen Fall jedoch bis zu 5.000 Euro pro Delikt vom verursachenden Versicherten zurück fordern. Nur bei Vorsatz bleibt die Versicherungsanstalt leistungsfrei.
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Kaskoversicherung Motorrad
Eine Teilkaskoversicherung greift, als „Verlängerung“ der KFZ Motorrad Haftpflichtversicherung, im Fall von:
- Brand und Explosion
- unbefugter Gebrauch
- Schäden, für die keine Körperschaft verantwortlich gemacht werden kann (Naturgewalten: Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung)
- Wildschaden (Hier ist zu beachten, dass ausschließlich Verträge mit dem Wortlaut „alle Tiere“ einen umfassenden Schutz im Fall tierischen Zusammenstoßes bieten!)
- Marderbiss an Schläuchen, Kabeln und Verkleidung
- Schmor und Kurzschlussschäden an Kabeln
- Glasbruch
- Vandalismus, Diebstahl
- Fahrerflucht, Parkschäden
- selbstverschuldete Unfälle
- bei Zahlungsunfähigkeit/ vermindeter Straffähigkeit des Unfallgegeners
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Österreich
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