Hausratversicherung
Hausratversicherung Vergleich
Keine Pflichtversicherung, aber mit großer Sicherheit eine der wichtigsten Versicherungen, die man im Alltag braucht ist die Hausratversicherung. Unter Hausrat wird dabei in seiner Gesamtheit versichert. Gemeint sind damit sämtliche Einrichtungsgegenstände (Böden, Teppiche, Möbel, Lampen,...), Sachen zum Gebrauch (Geschirr, Spiegel, Fenster,...), Sachen zum Verbrauch (Lebensmittel, Kleidung,...) sowie auch Wertsachen (Schmuck, Kunst, Sammlerobjekte,...).
Die Versicherungssumme kann individuell festgesetzt werden, sollte aber jedenfalls dem aktuellen Neuwert des gesamten Hausrates entsprechen. Damit gemeint ist jene Summe, die aufzubringen wäre, wenn bei Zerstörung der sämtliche Hausrat neu angeschafft werden müsste. Hierfür bieten die Unternehmen gerne Berechnungshilfen an, die sich an der Wohnfläche und der Art der Unterkunft (Miet- oder Eigentumswohnung, Miet- oder Eigentumshaus) orientieren.
Wertsachen sollten stets bei Anschaffung fotografiert und gegebenenfalls bei der Versicherung gemeldet werden (bzw. sogar die Versicherungssumme erhöht werden).
Grundsätzlich ist der Hausrat gegen Feuer (auch Blitzschlag und Explosion), Einbruch & Diebstahl, Leitungswasserschäden sowie Sturm und Hagel versichert. Individuell können zusätzliche Optionen aufgenommen werden, wenn sie im Basisvertrag nicht schon enthalten sind. Zum Beispiel: Fahrraddiebstahl aus dem Keller oder der Garage (hier bieten manche Versicherer auch die Möglichkeit eines erweiterten Diebstahlschutzes unter bestimmten Voraussetzungen an), Überspannungsschäden, Glasbruchversicherung (innen und außen), KFZ-Diebstahl aus der versperrbaren Garage, Hotel- und Bewachungskosten (sollte die Wohnung, z.B. wegen Löscharbeiten vorübergehend nicht bewohnbar sein und/oder bewacht werden).
Wenn die Versicherung gekündigt werden soll ist zu beachten: Verträge, die auf die Dauer von zehn Jahren abgeschlossen wurden sind erstmals zum Ablauf des 3. Jahres zu kündigen. Danach jeweils zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist. Seit dem 1.1.2008 können auch Fünfjahresverträge zum Ablauf des 3. Jahres gekündigt werden.
Unbefristete Verträge können einmal jährlich, spätestens bis zum dritten Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres aufgekündigt werden. Wird diese Frist versäumt läuft der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr weiter.
Wird die Prämie erhöht, ohne dass sich der Versicherungsumfang erweitert, kann der Vertrag innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung, frühestens aber mit dem ersten Tag der Beitragserhöhung gekündigt werden.
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Tipps zum Vorgehen im Schadensfall
- Schaden ist sofort telefonisch, besser schriftlich der Versicherung zu melden
- Datum/ Uhrzeit anführen
- bei Einbruch und/oder Diebstahl die Aktenzeichen der polizeilichen Aufnahme anführen
- Wie hat sich der Schaden ereignet?
- geschätzter Schadensumfang
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