Submitted by versichern24 on 29 January, 2010 - 22:39.
Hallo,
in erster Linie sollten Sie keineswegs - auch keine Teilschuld - eingestehen. Dies sollte von Sachverständigen geklärt werden. Am besten Sie wenden sich an die gegnerische Versicherung und fragen dort, ob der Schaden aufgenommen wurde, bringen Ihr Gutachten vor und stellen Ihre Forderung. Dabei erfahren SIe eventuell ob Ihr Gegner eine Forderung gestellt hat. Prinzipiell ist Ihre Haftpflichversicherung dazu verpflichtet (auch im eigenen Interesse) unberechtigte Forderungen von der gegnerischen Partei abzuwehren - von dieser sollten Sie auch über eine solche Forderung informiert werden - fragen Sie nach.
Da Sie eine Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen haben, sollten Sie auf jeden Fall eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Es ist üblich, dass bei einem Rechtsfall ein Anwalt in Anspruch genommen werden muss, jedoch ist es auch oft möglich mit Hilfe des Rechtsschutzversicherers eine außergerichtliche Einigung zu finden. Rufen Sie am besten dort an und sprechen Sie am besten mit einem Rechtsexperten, welcher auf solche Fälle spezialisiert ist. Wenn Sie die freie Anwaltswahl haben bleibt es bei Ihnen überlassen, ob Sie einen Anwalt von der Versicherung in Anspruch nehmen oder einen selbst suchen. Wenn es nicht anders funktioniert sollten Sie letztendlich Ihre Forderung gerichtlich einbringen. Versuchen Sie es aber auf jeden Fall zuerst außergerichtlich, da Verhandlungen oft sehr langwierig werden können.
Keineswegs sollte Ihr "Versicherer" Sie benachteiligen, weil Sie die Haushaltsversicherung wo anders haben. Wir empfehlen Ihnen eventuell einen Versicherungsmakler mit der Schadensabwicklung zu beauftragen. Kommt natürlich auch auf die Schadenshöhe an.
Keine Schuld eingestehen - Forderung stellen
Hallo,
in erster Linie sollten Sie keineswegs - auch keine Teilschuld - eingestehen. Dies sollte von Sachverständigen geklärt werden. Am besten Sie wenden sich an die gegnerische Versicherung und fragen dort, ob der Schaden aufgenommen wurde, bringen Ihr Gutachten vor und stellen Ihre Forderung. Dabei erfahren SIe eventuell ob Ihr Gegner eine Forderung gestellt hat. Prinzipiell ist Ihre Haftpflichversicherung dazu verpflichtet (auch im eigenen Interesse) unberechtigte Forderungen von der gegnerischen Partei abzuwehren - von dieser sollten Sie auch über eine solche Forderung informiert werden - fragen Sie nach.
Da Sie eine Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen haben, sollten Sie auf jeden Fall eine Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Es ist üblich, dass bei einem Rechtsfall ein Anwalt in Anspruch genommen werden muss, jedoch ist es auch oft möglich mit Hilfe des Rechtsschutzversicherers eine außergerichtliche Einigung zu finden. Rufen Sie am besten dort an und sprechen Sie am besten mit einem Rechtsexperten, welcher auf solche Fälle spezialisiert ist. Wenn Sie die freie Anwaltswahl haben bleibt es bei Ihnen überlassen, ob Sie einen Anwalt von der Versicherung in Anspruch nehmen oder einen selbst suchen. Wenn es nicht anders funktioniert sollten Sie letztendlich Ihre Forderung gerichtlich einbringen. Versuchen Sie es aber auf jeden Fall zuerst außergerichtlich, da Verhandlungen oft sehr langwierig werden können.
Keineswegs sollte Ihr "Versicherer" Sie benachteiligen, weil Sie die Haushaltsversicherung wo anders haben. Wir empfehlen Ihnen eventuell einen Versicherungsmakler mit der Schadensabwicklung zu beauftragen. Kommt natürlich auch auf die Schadenshöhe an.
Herzliche Grüße
Ihr versichen24 Team