November 2009
Versicherung wechseln
Hallo,
folgendes sollten Sie grundsätzlich & mindestens beachten.
In erster Linie müssen Sie feststellen, wann ein Versicherungswechsel möglich ist. Dies lässt sich anhand des Zulassungsdatums feststellen bzw. auf der Versicherungspolizze einsehen.
Vor der Kündigung der bestehenden Versicherung sollten die Annahmebedingungen der neuen Versicherungsgesellschaft geklärt werden. Z.B. kann eine Annahme abgeleht werden, wenn sich der Versicherungsnehmer in einer Malusstufe (10,11,12 usw.) befindet, also eine negative Schadensbilanz aufweist.
Danach können Sie ein Kündigunsschreiben aufsetzen, unterschreiben und eingeschrieben an Ihre bisherige Versicherungsgesellschaft einschicken.
Dann die Kfz-Haftpflichtversicherung hier online buchen und wir hinterlegen inerhalb von 3 Tagen die Versicherungsbestätigung.
Daraufhin erhalten Sie die neue Polizze.
Bei weiteren Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Ihr versichern24 Team.
- Anmelden oder Registrieren um Kommentare zu schreiben
Archiv
- August 2007 (1)
- November 2008 (25)
- December 2008 (16)
- January 2009 (8)
- February 2009 (18)
- March 2009 (39)
- April 2009 (1)
- May 2009 (8)
- June 2009 (8)
- August 2009 (4)

Eigenheimversicherung kündigung
Prinzipiell ist es so, dass wenn das versicherte Eigenheim erworben wird, die dafür abgeschlossene und aufrecht bestehende Gebäudeversicherung auf den Erwerber über geht. Der Erwerber aber auch die Versicherungsgesellschaft können die Eigenheimversicherung jedoch innerhalb eines Monats ab Erwerb mit sofortiger Wirkung oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Als Zeitpunkt des Erwerbes gilt die Zustellung des Bescheides zur Eintragung ins Grundbuch oder, falls das Objekt ersteigert wurde, der Zuschlag in der öffentlichen Ersteigerung.
Bitte beachten Sie unbedingt, dass die Übernahme von etwaigen Dauerrabattrückforderungen des "Vorvertrags" bereits im Vorfeld mit dem Verkäufer, am besten im Kaufvertrag abgeklärt werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr versichern24 Team
Dauerrabattrückforderung
siehe auch weitere Posts zum Thema Eigenheimversicherung, Hauskauf und Dauerrabatt Rückforderung...
Doppelversicherung
Es gibt für eine etwaige Doppelversicherung den Paragraphen § 60 Abs. 1 VersVG Doppelversicherung
Damit wird alte Versicherung als die gültige angenommen und die neue Versicherung kann mit diesem Paragraphen gekündigt werden (mit beilage der alten Versicherungskopie)
Sollte die Einmonatsfrist versäumt worden sein kann die alte Versicherung nur zur Hauptfälligkeit gekündigt werden.
Bei älteren Verträgen die abgelaufen sind gibt es verschiedene Möglichkeiten.
Wichtig im Kündigungsschreiben sollte der Paragraph angegeben sein
§ 6 Abs. 1 Z 2 KschG Ablaufkündigung/ kein Hinweis auf Verlängerungsklausel (nur für Konsumentenverträge) (25,5KB)
§ 8 Abs. 2 VersVG Stillschweigende Verlängerung der Vertragsdauer (25KB)
§ 8 Abs. 3 VersVG Ablaufkündigung für 3-Jahresverträge
Ich hoffe damit geholfen zu haben