August 2009
Haftpflicht & Unterversicherung
Hallo Agnes
Zuerst zur Frage, wer in Anspruch genommen werden muss: Schuld ist die Mieterin drüber, die muss seiner Mutter den Schaden ersetzen. Hoffentlich ist diese Mieterin versichert (Haftpflicht), sonst könnte es sein, dass die Mieterin nicht genug Geld hat um den ganzen Schaden zu ersetzen. Zur Frage der Unterversicherung: Es kann schon sein, dass deine Mutter mehr Waren im Laden hat, als in dem Versicherungsvertrag angegeben wurden. (Bsp: Angenommen es wurden Waren im Wert von 50.000 versichert, aber es sind Waren im Wert von 100.000 im Laden. Dann wird Deine Mutter nur die Hälfte ihrer Schäden ersetz bekommen.) Die Versicherung hat mit dem Hinweis auf Unterversicherung deshalb Recht! Dies gilt auch wenn nur ein Teil der Waren kaputt ist (gleiches Beispiel 50.000 / 100.000 wenn nur Waren im Wert von 20.000 kaputt gegangen sind bezahlt die Versicherung nur 50 % des Schadens von 20.000 also nur 10.000). Um dieses Problem zu umgehen bieten Versicherungen gegen einen Aufschlag an auf die Einrede der Unterversicherung zu verzichten. Wer dies nicht bezahlt bekommt eben nur einen Teil seines Schadens ersetzt, er hat ja auch weniger Versicherungsprämie bezahlt. Auch wenn die Versicherung möglicherweise Geld von der Mieterin oder deren Versicherung bekommt handelt sie richtig. Wen sie nämlich kein Geld bekommt würde sie auf dem Schaden sitzen bleiben. Deine Mutter ist an die FALSCHE Versicherung / Person herangetreten Ich denke Deine Mutter sollte sich unbedingt einen Anwalt nehmen. Die Kosten des Anwalts muss von der Nachbarin oder deren Versicherung mitgetragen werden. Da deine Mutter hier (jedenfalls teilweise) eine Regulierung von der falschen Person verlangt, hat sie das Risiko, dass sie sonst auf ihrem Schaden sitzen bleibt, weil die Schäden gegenüber Versicherungen schon in 6 Monaten verjähren können.
Sämtliche Antworten zu Versicherungen und zudem einen kostenlosen Versicherungsvergleich bietet dir folgende Seite:
Liebe Grüße
Micha
edited by (19.08.2009 - 21:35) - Fettschrift
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Haftpflichtversichrungen
Haftpflichtversichrungen schließt man ab, um sich abzusichern, wenn man jemanden anderen Schaden zufügt. Somit musst du die Kunstwerke versichern, je in dem Umpfang, wieviel sie wert sind. Allianz, Arag und Co beraten dich sicher gern.
http://www.finanznachrichten.de
Frage zur Haftpflichtversicherung
Hallo liebes Versichern 24 Team.
Schade, da muss ich etwas falsch verstanden haben, ich dachte ihr könnt ein konkretes Angebot wegen der Haftpflichtversicherung machen. Deshalb hab ich auch gleich alles so genau beschrieben. Und zusätzlich gefragt ob ihr bei anderen Versicherungen auch helfen könnt.
Weiß jetzt eigentlich nicht, wozu dann die Seite gut ist? Aber auch egal, ihr könnt mir leider nicht helfen. Trotzdem DANKE für die Antwort.
Daniela
Veranstalterhaftpflicht
Hallo Frau Pesendorfer,
Antworten durch dritte Personen, dürfen nicht als unsere gewertet werden -> eine Offizielle Antwort seitens versichern24 ist immer durch das versichern24 Logo und durch den Benutzenamen "versichern24" gekennzeichnet.
Da derzeit sehr viele Anfragen bearbeitet werden, kommt es hin und wieder zu Verzögerungen. Ein Berater wird sich so bald wie Möglich bei Ihnen melden. Natürlich dürfen sich auch andere Versicherungsmakler über das persönliche Nachrichten-System bei Ihnen melden, sofern diese bei uns als qualifizierte Makler registriert sind.
Herr Alois Visotschnig wird Sie in dieser Angelegenheit kontaktieren um die Details zu Ihrem Anliegen zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr versichern24 Team
Veranstalterhaftpflicht
Hallo,
Herr Alois Visotschig hat sich bei mir via Tel. gemeldet. Leider ist kein weiterer Kontakt zustande gekommen. Vertrag läuft auf eine einzige Person. Da aus dem Vertrag gewisse Punkte nicht hervor gehen (für mich jedenfals) schlage ich mail Kontakt vor.
Weiters Schlage ich Berechnung der Kosten mit und ohne Weg vor.(Konnte noch nicht geklärt werden)
Für Essen und Trinken keine Versicherung. Versichrungssumme: Angebot von € 100 000,- und
€ 1 000 000,- bitte.
mit freundlichen Grüßen
Mag. Daniela Pesendorfer