November 2008
Bonus/Malus System
Hallo Claudia!
Richtig, in der Regel ist es so, wird innerhalb eines Jahres ein neues Kfz (Auto) angemeldet, so bleibt die Stufe erhalten - nach mehr als einem Jahr ab Abmeldedatum beginnt die Zählung dann üblicherweise mit dem neuen Auto wieder in der Basisstufe / Grundstufe 9.
Bei "Mitnahme" der Bonus/Malus Stufe ist es wichtig folgendes zu beachten:
Häufig werden von Versicherungsgesellschaften Stufen als "Rabatt" intern hergeschenkt. Dadurch mögen Sie zwar auf der Versicherungspolizze zum Beispiel bei einem Stufengeschenk von 2 Stufen in der Stufe 7 sein - real gesehen sind Sie aber immer noch in der Stufe 9 sobald Sie die Versicherungsgesellschaft wechseln.
Achtung: Manche Versicherungsgesellschaften bieten die Möglichkeit die Stufe über mehrere Jahre hinweg mit zu nehmen - diese sind aber eher die Ausnahme - am besten vor Vertragsabschluss nachfragen.
Liebe Grüße
Ihr versichern24.at Team
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Bonusstufe mitnehmen/verschwunden?
hallo ;-) mir gehts änlich wie claudia. ich hatte mein letztes auto vor zwei jahren verkaut und war damals in der bonusstufe 00. jetzt werde ich wieder ein kfz brauchen - würde auch zu meiner damaligen versicherung damit gehen (wüstenrot) - mit der war ich recht zufrieden. werde ich da jetzt neu eingestuft und muss wieder bei 9 anfangen, oder kann man die stufe mitnehmen, oder gibt es da verhandlungls"tricks"? danke für eure hilfe! andi
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Schadenmeldung Rohrbruch
Auf jeden fall Schadenmeldung machen. Der Rohrbruch ist in deiner Haushaltsversicherung normalerweise gedeckt und wird auch von dieser bezahlt. Was viele Leute nicht wissen: Die Heizungsinstallationen gehören zum Wohnungsinhalt und sind daher im Rahmen der Haushaltsversicherung versichert.
Zu- und Ableitungsrohre des Gebäudes wären von der Gebäudeversicherung zu decken.
Also: Mach mal eine Schadenmeldung an deine Versicherung, die schicken einen Gutachter und dann nimmt das Ganze seinen Lauf.
Schöne Grüße
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Vandalismus Versicherung Auto
Hallo!
In erster Linie ist es wichtig sobald Sie den Schaden entdeckt haben eine Anzeige bei der Polizei aufzugeben (Haben Sie laut Angaben gemacht).
Wichtig: Im Regelfall sollte die Anzeige auf keinen Fall später als 24 Stunden nach Bekanntwerden des Schadens erfolgen.
Vandalismusdeckung vorhanden?
Die meisten Teilkasko Versicherungen bieten die Möglichkeit den Schutz (Deckung) bei einem "Parkschaden und Vandalismusschaden" einzuschließen. Eine reine Elementarkasko Versicherung reicht nicht aus.
Prüfen Sie in Ihrer Polizze ob diese Deckung vorhanden ist und geben Sie eine Schadensmeldung auf. Generell sollten Sie auf den Selbstbehalt achten. In machen Fällen sollte ein Schaden selbst übernommen werden.
Zusätzliche Informationen:
Die Kfz Haftpflicht Versicherung deckt Schäden dritter ab und übernimmt somit keine Schäden am eigenen Fahrzeug.
Die Kfz Kaskoversicherung (Vollkaskoversicherung) übernimmt die Kosten für eine Reparatur nach einem Vandalismus Schaden. Hierbei sollte aber genauso auf die Höhe des Selbstbehalts geachtet werden. Dieser beträgt meistens um die 300 Euro kann aber auch viel höher sein.
Prüfen Sie Ihre Versicherungsbedingungen oder lassen Sie diese überprüfen und schließen Sie gegebenenfalls eine "Zusatzversicherung" ein.
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Wasserbett Versicherung
Sehr geehrter Herr Straubinger,
zuerst sollte unterschieden werden zwischen Schäden am Wasserbett und Schäden welche durch aus dem Wasserbett auslaufendes Wasser verurascht werden.
Manche Schäden am Wasserbett sind oft durch den Hersteller in einer erweiterten Garantie abgedeckt.
Laut Bedingungen versicherte Gefahren wie zum Beispiel Feuer, Sturm, usw. gelten natürlich auch für das Wasserbett, sofern dieses in der Versicherungssumme enthalten ist.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten ebenfalls auch Schutz bei austreten von Wasser aus dem Wasserbett. Dies sollte in den Bedingungen der jeweiligen Versicherung bzw. in der Ihnen ausgehändigten Polizze einsehba sein.
Wir hoffen Ihnen mit der Antwort geholfen zu haben.
Auf Wunsch überprüfen wir gerne Ihre Polizze.
Mit freundlichen Grüßen Ihr versichern24 Team
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Gebäudeversicherung / Inhaltsversicherung
Sehr geehrter Herr Straubinger,
Für ein "Standard" Angebot für eine Hausversicherung inkl. Wohnungsversicherung ist das "Angebot" viel zu teuer.
Die Gesamtkosten, errechnet nach Ihren Vorgaben, betragen laut unserem Vergleichssystem für die Eigenheimversicherung + Haushaltsversicherung zwischen 270,86 EUR und 499,57 EUR (Stand 13.11.2008).
Natürlich sollten aber einige zusätzliche Faktoren beachtet werden, welche die Prämie erhöhen könnten.
- Bauweise
- Baujahr/Baubeginn
- Kaskoschutz für die Heizungsanlage
- Haustechnikversicherung
- Mind. 270 Tage im Jahr bewohnt?
- Hund vorhanden
- weitere...
Weitere prämienverringernde Faktoren:
- Alarmanlage vorhanden?
- Balkenschloss oder Sicherheitsfenster
- Selbstbehalt
Wenn Sie uns zumindest diese Angaben zur Verfügung stellen können wir Ihnen ein umfassendes Angebot erstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr versichern24.at Team
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Früher haben wir ein
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Kinder mitversichern
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Lebensversicherung/ KInder
Servus Andrea, ich habe für meinen Sohn (7) eine Lebensversicherung bei der Zürich abgeschlossen und bin damit zufrieden. Hier der LInk: http://www.zurich.at/versicherungen/fonds/fondsgebundene_lv/junior_invest Generell denke ich - jedes Vorsorgeprodukt hat sein Vorteil und Nachteil, oder nicht? mfG Konrad
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Hallo Andrea, hier kann
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Archiv
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Verhaltensregeln
Sagen Sie niemals am Unfallort, dass Sie schuldig sind auch wenn Ihr Gewissen etwas anderes sagt. Denn sobald Sie eine Schuld eingestehen kann Ihre Versicherung die Erbringung einer Leistung verweigern bzw. Regressansprüche gegen Sie richten.
Wenn Sie selbst einen Schaden an Ihrem Eigentum verursachen oder durch einen Dritten erleiden, so sollten Sie sich umgehend an Ihren Versicherungsmakler bzw. an uns wenden. Ihre Kaskoversicherung sollten Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie durch Dritte Leistungspflicht besteht. Die Schadensbetreung für unsere Kunden ist kostenlos. Sollten Sie keinen Versicherungsmakler haben können Sie sich gerne an uns wenden.
Schadensservice
Wir werden versuchen Ihnen so weit wie möglich zu helfen. In komplizierteren und langwierigen Fällen ist ein Schadensbearbeitungsauftrag notwendig. Gerne informieren wir Sie über alle wesentlichen Umstände, die zur Abwicklung des Schadenfalles notwendig sind, machen Sie auf notwendige Unterlagen und Dokumente aufmerksam und reichen den Schadenakt für Sie beim Versicherer ein.
Die Meldung des Schadens beim Versicherer sollte ehest möglich erfolgen. Eine „unnötige“ Verzögerung kann eine Obliegenheitsverletzung darstellen und damit eine Leistungsfreiheit des Versicherers auslösen.
1. Füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Unfallsbericht aus. Darin ist lediglich der Sachverhalt (aus der jeweiligen Sicht) zu schildern und eine Skizze anzufertigen. Falls notwendig verwenden Sie bitte Beiblätter, um die notwendigen Informationen möglichst detailgetreu festzuhalten.
Unfallbericht - Download
Im Prozessfall wird meistens auf die ersten Feststellungen und Aussagen geachtet.
Alle Unfallsbeteiligten sind verpflichtet ihre Daten auszutauschen: ansonsten droht eine Verwaltungsstrafe. Wenn der Gegner sich weigert Vor- und Zuname, Beruf (auch des Fahrzeughalters), KFZ-Daten und die Haftpflicht-Versicherung - bekannt zu geben, verständigen Sie die Polizei oder Gendarmerie.
Bestehen Sie wenn es sein muss auf eine schriftliche Schilderung der Polizei – ohne Angabe einer Verschuldensbeurteilung. Die Beamten müssen dann eine Unfallsaufnahme durchführen, wenn Sie von Ihnen angefordert wird. In diesem Fall sind zwar € 36,- an Protokollgebühr zu entrichten, doch muss später derjenige, welcher sich als Schuldig herausstellt die Kosten tragen.
Tragen Sie immer eine Kamera mit sich im Auto und schießen Sie Fotos von der Unfallstelle – vor allem von den Bremsspuren und den Fahrzeugen.
Übermitteln Sie den Unfallsbericht an Ihrem Versicherungsmakler oder an uns.
Beauftragen Sie den Werkstattmeister, vor Reparaturbeginn bei der gegnerischen Versicherung einen KFZ-Sachverständigen anzufordern.
Der Werkmeister soll den Sachverständigen auf jeden Fall darauf hinweisen, dass das Gutachten auf Reparaturbasis zu erstellen ist.
Sollten Sie einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen wollen, suchen Sie sofort einen Arzt auf, damit dieser den erforderlichen Befund erstellen kann.
Sollten Sie weitere Fragen haben, werden wir diese so weit wie Möglich beantworten.
Ihr www.versichern24.at Team