Autounfall
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5 November, 2008 - 15:10
Wie soll ich mich nach einem Autounfall verhalten und bis wann muss ich den Schaden melden?
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Sagen Sie niemals am Unfallort, dass Sie schuldig sind auch wenn Ihr Gewissen etwas anderes sagt. Denn sobald Sie eine Schuld eingestehen kann Ihre Versicherung die Erbringung einer Leistung verweigern bzw. Regressansprüche gegen Sie richten.
Wenn Sie selbst einen Schaden an Ihrem Eigentum verursachen oder durch einen Dritten erleiden, so sollten Sie sich umgehend an Ihren Versicherungsmakler bzw. an uns wenden. Ihre Kaskoversicherung sollten Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie durch Dritte Leistungspflicht besteht. Die Schadensbetreung für unsere Kunden ist kostenlos. Sollten Sie keinen Versicherungsmakler haben können Sie sich gerne an uns wenden.
Schadensservice
Wir werden versuchen Ihnen so weit wie möglich zu helfen. In komplizierteren und langwierigen Fällen ist ein Schadensbearbeitungsauftrag notwendig. Gerne informieren wir Sie über alle wesentlichen Umstände, die zur Abwicklung des Schadenfalles notwendig sind, machen Sie auf notwendige Unterlagen und Dokumente aufmerksam und reichen den Schadenakt für Sie beim Versicherer ein.
Die Meldung des Schadens beim Versicherer sollte ehest möglich erfolgen. Eine „unnötige“ Verzögerung kann eine Obliegenheitsverletzung darstellen und damit eine Leistungsfreiheit des Versicherers auslösen.
1. Füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner einen Unfallsbericht aus. Darin ist lediglich der Sachverhalt (aus der jeweiligen Sicht) zu schildern und eine Skizze anzufertigen. Falls notwendig verwenden Sie bitte Beiblätter, um die notwendigen Informationen möglichst detailgetreu festzuhalten.
Unfallbericht - Download
Im Prozessfall wird meistens auf die ersten Feststellungen und Aussagen geachtet.
Alle Unfallsbeteiligten sind verpflichtet ihre Daten auszutauschen: ansonsten droht eine Verwaltungsstrafe. Wenn der Gegner sich weigert Vor- und Zuname, Beruf (auch des Fahrzeughalters), KFZ-Daten und die Haftpflicht-Versicherung - bekannt zu geben, verständigen Sie die Polizei oder Gendarmerie.
Bestehen Sie wenn es sein muss auf eine schriftliche Schilderung der Polizei – ohne Angabe einer Verschuldensbeurteilung. Die Beamten müssen dann eine Unfallsaufnahme durchführen, wenn Sie von Ihnen angefordert wird. In diesem Fall sind zwar € 36,- an Protokollgebühr zu entrichten, doch muss später derjenige, welcher sich als Schuldig herausstellt die Kosten tragen.
Tragen Sie immer eine Kamera mit sich im Auto und schießen Sie Fotos von der Unfallstelle – vor allem von den Bremsspuren und den Fahrzeugen.
Übermitteln Sie den Unfallsbericht an Ihrem Versicherungsmakler oder an uns.
Beauftragen Sie den Werkstattmeister, vor Reparaturbeginn bei der gegnerischen Versicherung einen KFZ-Sachverständigen anzufordern.
Der Werkmeister soll den Sachverständigen auf jeden Fall darauf hinweisen, dass das Gutachten auf Reparaturbasis zu erstellen ist.
Sollten Sie einen Schmerzensgeldanspruch geltend machen wollen, suchen Sie sofort einen Arzt auf, damit dieser den erforderlichen Befund erstellen kann.
Sollten Sie weitere Fragen haben, werden wir diese so weit wie Möglich beantworten.
Ihr www.versichern24.at Team