Submitted by versichern24 on 16 September, 2009 - 08:54.
dieses Problem kommt oft, in Verbindung mit Versicherungsverkäufern deren Kerngeschäft nicht die Versicherung ist, vor.
In diesem Fall kann es zu sehr großen Problemen kommen, insbesondere in der Kfz Kaskoversicherung. In sehr vielen Fällen leistet die Kaskoversicherung keinen Cent und der Kunde muss das Prozessrisiko in Kauf nehmen wenn er zu seinem Geld kommen will.
Der Fakt, dass bereits "Kennzeichen bestehen" sagt in Ihrem Fall nur aus, dass eine vorläufige Deckung für den Bereich Kfz Haftpflicht besteht - dies sagt aber nichts über den Kasko-Schutz aus.
Um das ganze zu Problem zu beheben gibt es zwei Möglichkeiten:
Sie verlangen von Ihrem Verischungvertreter eine schriftliche Deckungsbestätigung - wenn auch zumindest nur eine vorläufige Deckungsbestätigung. Erst nach Erhalt der Deckungsbestätigung ist die Gefahr gebannt.
Die zweite Möglichkeit wäre einen Versicherungsmakler (oder einen gut ausgebildeten Versicherungsberater) zu beauftragen der die Angelgenheit regelt. Dieser müsste den Sachverhalt von Ihnen genau analysieren und eventuell abklären welche Rücktrittsmöglichkeiten und Kündigugnsmöglichkeiten sich aufgrund der Sachlage ergeben und dieser wird dann die entsprechenden Möglichkeiten umsetzen.
Kaskoversicherung
In diesem Fall kann es zu sehr großen Problemen kommen, insbesondere in der Kfz Kaskoversicherung. In sehr vielen Fällen leistet die Kaskoversicherung keinen Cent und der Kunde muss das Prozessrisiko in Kauf nehmen wenn er zu seinem Geld kommen will.