Achtung bei Abschluss/ Kündigung Rechtschutzversicherung!

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Mitglied seit: 17.11.2008

Weil ich mich so ärgere, poste ich hier meine Erfahrung, damit andere meine Fehler vielleicht vermeiden können. Vor vier Jahren hab ich eine allgemeine Rechtschutzversicherung nach Beratung meines Versicherungsmaklers abschließen lassen. Damals war ich Single und lebte alleine. Ein Jahr später hab ich dann meinen jetzigen Mann kennengelernt, der selbstständiger Unternehmer ist von daher seine eigene Rechtschutzversicherung hat. Wir haben uns dann (dann ist gut ;-) also eigentlich erst in diesem Sommer) erkundigt und festgestellt, dass wir in einem Haushalt keine zwei Rechtschutzversicherungen brauchen, daher wollte ich meine zum Ablauf des vierten Jahres jetzt kündigen. Was ich verabsäumt habe: Die Versicherung ist nur EINMAL im Jahr, nämlich zur Hauptfälligkeit hin inkllusive ein Monat Kündigunsfrist, also SPÄTESTENS ein MOnat vor Hauptfälligkeit zu kündigen. Ich war genau zwei Tage zu spät dran - nichts zu machen. Jetzt kann ich sie erst im nächsten Jahr kündigen, und muss dann - weil sie nämlich auf zehn Jahre BEFRISTET abgeschlossen wurde - den Premienrabatt, den man mir auf die Dauer der zehn Jahre gab, zurückzahlen! Ich kann mich nicht daran erinnern, dass mich der Makler damals darüber aufgeklärt hätte.... Jedenfalls - passt beim Abschluss eurer RV darauf auf und erkundigt euch genau! Sodenn, lg Andi

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Mitglied seit: 04.11.2008
Dauerrabatt

Hallo!

Wenn die Versicherung einen Dauerrabatt von Ihnen fordert, haben Sie das Recht sich eine Abschrift des Antrages aushändigen zu lassen. Sollte die Information bezüglich Dauerrabatt nicht klar und deutlich auf dem Antrag zu sehen sein, dann müssen Sie diesen auch nicht bezahlen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr versichern24 Team

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